- ÖGR „Start-up” Förderpreis
- Antragstellung und Begutachtung
- Ausbezahlung und Verwendung der Fördersumme
- Berichterstattung
- Bisherige Preisträger
ÖGR „Start-up” Förderpreis
Gestiftet von den Mitgliedern der ÖGR.
Dotation
1 x 25.000 €
Ziel
Förderung von kurzen klinischen und/oder grundlagenorientierten wissenschaftlichen Projekten/Projektideen/Pilotprojekten (nicht auf Gewinn gerichtete wissenschaftliche Forschung) im Bereich der Rheumatologie. Die Ergebnisse von Pilotprojekten sollen als Grundlage für die Beantragung eines Vollprojektes (z.B. FWF, ÖNB oder EU) dienen.
Projektdauer
6-12 Monate. Eine kostenneutrale Verlängerung des Projekts ist nach Genehmigung durch den Vorstand der ÖGR möglich.
Vergabe
ab 2022 jedes 2. (gerade) Kalenderjahr
Einreichfrist
30.9. des laufenden geraden Kalenderjahres
Voraussetzungen für die Antragsstellung
Ordentliches oder außerordentliches Mitglied der ÖGR, Bestätigung über die Einreichung des Projektes bei der zuständigen Ethikkommission (oder schriftliche Begründung im Anschreiben, warum kein Ethikvotum notwendig ist). Für die Ausbezahlung des Projektbetrages muss, falls erforderlich, ein gültiges Ethikvotum vorliegen. Die ÖGR behält sich vor, eine Stellungnahme der jeweils zuständigen Ethikkommission hinsichtlich Erfordernis eines Votums anzufordern.
Antragsprache
Deutsch oder Englisch
Antragstellung
Alle Projektunterlagen sollen im pdf-Format beim Sekretariat der ÖGR als E-Mail-Anhang eingereicht werden (E-Mail_Adresse: [email protected])
Der Antrag besteht aus:
- Anschreiben der Antragstellerin/des Antragstellers mit Stellungnahme zum geplanten Projektbeginn, Projektdauer, Durchführungsort des Projektes, Einverständnis aller Ko-Autorinnen und Ko-Autoren zum eingereichten Projekt.
- einseitige Projektkurzfassung (Abstract) mit max. 250 Worten
- Projektbeschreibung mit max. 2000 Worten, aber exklusiveAbbildungen, Tabellen und Referenzen (maximal 30, Vancouver-style). Die Projektbeschreibung sollte auf folgende Punkte eingehen:
- Wissenschaftlicher Hintergrund des Projekts mit Bezug zu eigenen publizierten Vorarbeiten und zur einschlägigen internationalen wissenschaftlichen Landschaft
- Rationale und Ziele (Hypothese oder wissenschaftliche Fragestellung)
- Methodik
- Ressourcen- und Kostenplanung: Projektmitarbeiterinnen/Projektmitarbeiter, Infrastruktur, Verwendung der Projektsumme, geplantes Projektende
- Lebenslauf und Publikationsliste der Antragstellerin/des Antragstellers
Im Sinn einer effizienten Bearbeitung werden sowohl unvollständige Anträge, wie auch solche, die von den o.a. Vorgaben abweichen (insbesondere bei Überschreiten des Umfangs) umgehend zur Überarbeitung retourniert.
Begutachtung und Vergabekriterien
Der Förderpreis kann nicht unter mehreren Antragstellern aufgeteilt werden. Die Entscheidung über die Vergabe des Preises obliegt dem ÖGR Vorstand, die Begutachtung erfolgt durch ein Komitee bestehend aus dem Präsident, dem Geschäftsführer und dem Leiter der medizinisch-wissenschaftlichen Sektion der ÖGR. Sollte einer der drei Mitautor des eingereichten Antrages sein, enthält er sich der Stimme. Der ÖGR Vorstand wird in diesem Fall einen weiteren Gutachter zu Rate ziehen.
Die Vergabe erfolgt nach folgendem Bewertungsschlüssel (0-20 Punkte): Idee/Neuwert (0-7 Punkte), Beschreibung des wissenschaftlichen Hintergrundes und der Methoden (0-10 Punkte), Alter des Antragstellers ( < 40 Jahre: 1 Punkt, < 35 Jahre: 2 Punkte, < 30 Jahre: 3 Punkte; Zeiten des Mutterschutzes und Elternkarenz werden vom tatsächlichen Alter abgezogen). Der Antrag mit der höchsten Punktezahl erhält den Zuschlag für das Projekt, bei Punktegleichheit wird der Preis an die jüngere Antragstellerin/den jüngeren Antragsteller vergeben.
Das Projekt soll ohne bisherige relevante Förderung sein, Folgeanträge sollen der ÖGR bekannt gemacht werden und sind sogar ausdrückliches Ziel der Förderung. Der Antrag kann auch gleichzeitig für andere Förderprogramme der ÖGR eingereicht werden, allerdings kann für einen Antrag maximal eine Förderung bewilligt werden. Die Zuerkennung des Preises erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
Ausbezahlung der Fördersumme
Die Ausbezahlung der Fördersumme erfolgt zur Hälfte zu Projektbeginn und zur Hälfte nach Einlangen des Zwischenberichtes auf das von der Projektleiterin/vom Projektleiter namhaft gemachte Projektkonto. Sollte die Bewilligung der Fördersumme während des Mutterschutzes/Elternkarenz der Antragstellerin/des Antragstellers erfolgen, kann die Ausbezahlung auf Wunsch der Antragstellerin/des Antragstellers auch erst nach Beendigung derselben erfolgen. Allfällige mit der Zurverfügungstellung von Fördermitteln verbundene Steuern und Gebühren sind von der/dem Förderungswerberin/Förderungswerber selber zu tragen.
Verwendung der Fördersumme
Grundsätzlich steht die Projektsumme der Antragstellerin/dem Antragsteller persönlich zur Durchführung des Projektes zur Verfügung. Zu beantragen sind nur „projektspezifische Kosten“, das sind Personal- (auch Selbstfinanzierung) und Sachmittel, die zur Durchführung des Projektes benötigt werden. Anschaffungskosten für Geräte teurer als 1.000.- € müssen durch den Leiter der Wissenschaftlichen Sektion der ÖGR genehmigt werden. Das Projekt muss in Österreich oder in Verantwortung einer österreichischen Forschungsstätte durchgeführt werden.
Berichterstattung
Die Antragstellerin/der Antragsteller übernimmt die Verantwortung der korrekten Verwendung der Projektgelder im Namen der ÖGR. Sie/er ist dazu verpflichtet, jeweils nach der Hälfte der Projektzeit und nach Abschluss des Projektes der ÖGR einen schriftlichen Bericht zukommen zu lassen mit Dokumentation der Ergebnisse und Aufschlüsselung über die Verwendung der Kosten. Die ÖGR ist in etwaigen Publikationen als Fördergeber zu nennen („This project was funded by the Start-Up Grant No (entsprechende Projektnummer einfügen) Of the Austrian Society of Rheumatology“). Zudem ist die Projektleiterin/der Projektleiter nach Abschluss des geförderten Projektes dazu verpflichtet, bei der Jahrestagung der ÖGR im Rahmen eines Kurzvortrages über das durchgeführte Projekt zu berichten.
Sollten die Projektgelder unsachgemäß verwendet worden sein, keine (oder eine unzureichende) Berichterstattung erfolgen und offene Punkte auf Nachfragen der ÖGR nicht/unzureichend beantwortet werden, behält sich der Vorstand der ÖGR vor, die Projektsumme zurückzufordern und/oder die Projektleiterin/den Projektleiter von zukünftigen Förderungen/Preisen der ÖGR auszuschließen.
Bisherige Preisträger
Judith Sautner, Lukas Lanser, Clemens Scheinecker
2022:
- Lukas Lanser (Meduni Innsbruck): Measurement of the tissue iron concentrations by MRI in patients with rheumatoid arthritis - Iron determination in spleen, liver, heart, pancreas and bone marrow by MRI, biochemical and histological methods
2018
- Janine Rupp, BSc, MSc, MUGraz
2017:
- Monica D'Orazio
2016:
- Julia Brunner - DOCX
- Brunner, Julia S., et al. "Environmental arginine controls multinuclear giant cell metabolism and formation." Nature Communications 11.1 (2020): 1-15. - PDF
- Der Start-up Preis genutzt zur Generierung von Daten, die die Grundlage für das CD-Labor für Argininmetabolismus in Rheumatoider Arthritis und Multipler Sklerosis bildeten. Weitere Informationen finden Sie hier.
2015:
- Johannes Fessler - PDF
ÖGR „Start-up” Förderpreis
Gestiftet von den Mitgliedern der ÖGR.
Dotation
1 x 25.000 €
Ziel
Förderung von kurzen klinischen und/oder grundlagenorientierten wissenschaftlichen Projekten/Projektideen/Pilotprojekten (nicht auf Gewinn gerichtete wissenschaftliche Forschung) im Bereich der Rheumatologie. Die Ergebnisse von Pilotprojekten sollen als Grundlage für die Beantragung eines Vollprojektes (z.B. FWF, ÖNB oder EU) dienen.
Projektdauer
6-12 Monate. Eine kostenneutrale Verlängerung des Projekts ist nach Genehmigung durch den Vorstand der ÖGR möglich.
Vergabe
ab 2022 jedes 2. (gerade) Kalenderjahr
Einreichfrist
30.9. des laufenden geraden Kalenderjahres
Voraussetzungen für die Antragsstellung
Ordentliches oder außerordentliches Mitglied der ÖGR, Bestätigung über die Einreichung des Projektes bei der zuständigen Ethikkommission (oder schriftliche Begründung im Anschreiben, warum kein Ethikvotum notwendig ist). Für die Ausbezahlung des Projektbetrages muss, falls erforderlich, ein gültiges Ethikvotum vorliegen. Die ÖGR behält sich vor, eine Stellungnahme der jeweils zuständigen Ethikkommission hinsichtlich Erfordernis eines Votums anzufordern.
Antragsprache
Deutsch oder Englisch
Antragstellung
Alle Projektunterlagen sollen im pdf-Format beim Sekretariat der ÖGR als E-Mail-Anhang eingereicht werden (E-Mail_Adresse: [email protected])
Der Antrag besteht aus:
- Anschreiben der Antragstellerin/des Antragstellers mit Stellungnahme zum geplanten Projektbeginn, Projektdauer, Durchführungsort des Projektes, Einverständnis aller Ko-Autorinnen und Ko-Autoren zum eingereichten Projekt.
- einseitige Projektkurzfassung (Abstract) mit max. 250 Worten
- Projektbeschreibung mit max. 2000 Worten, aber exklusiveAbbildungen, Tabellen und Referenzen (maximal 30, Vancouver-style). Die Projektbeschreibung sollte auf folgende Punkte eingehen:
- Wissenschaftlicher Hintergrund des Projekts mit Bezug zu eigenen publizierten Vorarbeiten und zur einschlägigen internationalen wissenschaftlichen Landschaft
- Rationale und Ziele (Hypothese oder wissenschaftliche Fragestellung)
- Methodik
- Ressourcen- und Kostenplanung: Projektmitarbeiterinnen/Projektmitarbeiter, Infrastruktur, Verwendung der Projektsumme, geplantes Projektende
- Lebenslauf und Publikationsliste der Antragstellerin/des Antragstellers
Im Sinn einer effizienten Bearbeitung werden sowohl unvollständige Anträge, wie auch solche, die von den o.a. Vorgaben abweichen (insbesondere bei Überschreiten des Umfangs) umgehend zur Überarbeitung retourniert.
Begutachtung und Vergabekriterien
Der Förderpreis kann nicht unter mehreren Antragstellern aufgeteilt werden. Die Entscheidung über die Vergabe des Preises obliegt dem ÖGR Vorstand, die Begutachtung erfolgt durch ein Komitee bestehend aus dem Präsident, dem Geschäftsführer und dem Leiter der medizinisch-wissenschaftlichen Sektion der ÖGR. Sollte einer der drei Mitautor des eingereichten Antrages sein, enthält er sich der Stimme. Der ÖGR Vorstand wird in diesem Fall einen weiteren Gutachter zu Rate ziehen.
Die Vergabe erfolgt nach folgendem Bewertungsschlüssel (0-20 Punkte): Idee/Neuwert (0-7 Punkte), Beschreibung des wissenschaftlichen Hintergrundes und der Methoden (0-10 Punkte), Alter des Antragstellers ( < 40 Jahre: 1 Punkt, < 35 Jahre: 2 Punkte, < 30 Jahre: 3 Punkte; Zeiten des Mutterschutzes und Elternkarenz werden vom tatsächlichen Alter abgezogen). Der Antrag mit der höchsten Punktezahl erhält den Zuschlag für das Projekt, bei Punktegleichheit wird der Preis an die jüngere Antragstellerin/den jüngeren Antragsteller vergeben.
Das Projekt soll ohne bisherige relevante Förderung sein, Folgeanträge sollen der ÖGR bekannt gemacht werden und sind sogar ausdrückliches Ziel der Förderung. Der Antrag kann auch gleichzeitig für andere Förderprogramme der ÖGR eingereicht werden, allerdings kann für einen Antrag maximal eine Förderung bewilligt werden. Die Zuerkennung des Preises erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
Ausbezahlung der Fördersumme
Die Ausbezahlung der Fördersumme erfolgt zur Hälfte zu Projektbeginn und zur Hälfte nach Einlangen des Zwischenberichtes auf das von der Projektleiterin/vom Projektleiter namhaft gemachte Projektkonto. Sollte die Bewilligung der Fördersumme während des Mutterschutzes/Elternkarenz der Antragstellerin/des Antragstellers erfolgen, kann die Ausbezahlung auf Wunsch der Antragstellerin/des Antragstellers auch erst nach Beendigung derselben erfolgen. Allfällige mit der Zurverfügungstellung von Fördermitteln verbundene Steuern und Gebühren sind von der/dem Förderungswerberin/Förderungswerber selber zu tragen.
Verwendung der Fördersumme
Grundsätzlich steht die Projektsumme der Antragstellerin/dem Antragsteller persönlich zur Durchführung des Projektes zur Verfügung. Zu beantragen sind nur „projektspezifische Kosten“, das sind Personal- (auch Selbstfinanzierung) und Sachmittel, die zur Durchführung des Projektes benötigt werden. Anschaffungskosten für Geräte teurer als 1.000.- € müssen durch den Leiter der Wissenschaftlichen Sektion der ÖGR genehmigt werden. Das Projekt muss in Österreich oder in Verantwortung einer österreichischen Forschungsstätte durchgeführt werden.
Berichterstattung
Die Antragstellerin/der Antragsteller übernimmt die Verantwortung der korrekten Verwendung der Projektgelder im Namen der ÖGR. Sie/er ist dazu verpflichtet, jeweils nach der Hälfte der Projektzeit und nach Abschluss des Projektes der ÖGR einen schriftlichen Bericht zukommen zu lassen mit Dokumentation der Ergebnisse und Aufschlüsselung über die Verwendung der Kosten. Die ÖGR ist in etwaigen Publikationen als Fördergeber zu nennen („This project was funded by the Start-Up Grant No (entsprechende Projektnummer einfügen) Of the Austrian Society of Rheumatology“). Zudem ist die Projektleiterin/der Projektleiter nach Abschluss des geförderten Projektes dazu verpflichtet, bei der Jahrestagung der ÖGR im Rahmen eines Kurzvortrages über das durchgeführte Projekt zu berichten.
Sollten die Projektgelder unsachgemäß verwendet worden sein, keine (oder eine unzureichende) Berichterstattung erfolgen und offene Punkte auf Nachfragen der ÖGR nicht/unzureichend beantwortet werden, behält sich der Vorstand der ÖGR vor, die Projektsumme zurückzufordern und/oder die Projektleiterin/den Projektleiter von zukünftigen Förderungen/Preisen der ÖGR auszuschließen.
Bisherige Preisträger
Judith Sautner, Lukas Lanser, Clemens Scheinecker
2022:
- Lukas Lanser (Meduni Innsbruck): Measurement of the tissue iron concentrations by MRI in patients with rheumatoid arthritis - Iron determination in spleen, liver, heart, pancreas and bone marrow by MRI, biochemical and histological methods
2018
- Janine Rupp, BSc, MSc, MUGraz
2017:
- Monica D'Orazio
2016:
- Julia Brunner - DOCX
- Brunner, Julia S., et al. "Environmental arginine controls multinuclear giant cell metabolism and formation." Nature Communications 11.1 (2020): 1-15. - PDF
- Der Start-up Preis genutzt zur Generierung von Daten, die die Grundlage für das CD-Labor für Argininmetabolismus in Rheumatoider Arthritis und Multipler Sklerosis bildeten. Weitere Informationen finden Sie hier.
2015:
- Johannes Fessler - PDF