- ÖGR Stipendien Jahrestagung
- Antragsvoraussetzungen
- Auswahl der Antragsteller
- Ausbezahlung der Förderung
ÖGR Stipendien für Medizinstudenten und/oder junge Wissenschaftler zur Teilnahme an der ÖGR Jahrestagung
Die ÖGR stellt zur Unterstützung der Teilnahme von Medizinstudenten und/oder jungen Wissenschaftlern bis zum vollendeten 30. Lebensjahr an der ÖGR Jahrestagung in Wien auf Vorschlag eines ÖGR Mitgliedes eine einmalige finanzielle Hilfe von derzeit max. EUR 300,- pro Antragsteller zur Verfügung. Die Gesellschaft vergibt diese Unterstützung an max. 10 Personen pro Jahr.
Die Einreichung der Anträge hat bis 1 Monat vor Beginn der Jahrestagung des laufenden Jahres formlos per E-Mail an das Sekretariat der ÖGR zu erfolgen (E-Mail-Adresse: [email protected]). Eine Unterstützungserklärung (auch formlos mittels E-Mail) hat durch das vorschlagende ÖGR Mitglied zu erfolgen.
Rückerstattet werden ausschließlich Kosten für Registratur, Reise und Unterkunft (keine Verpflegung). Der Antragsteller übernimmt die Verantwortung der korrekten Verwendung der Unterstützungsgelder im Namen der ÖGR. Er stimmt zu, nach Abschluss des Kongresses einen Kurzbericht (max. 300 Wörter) über den Kongress an die ÖGR zu senden.
- Medizinstudenten und/oder Wissenschaftler einer Österreichischen Institution
- Unterstützungserklärung eines ÖGR-Mitglieds
- Vollendetes 30. Lebensjahr oder jünger
- Interesse an der Rheumatologie
Eine ÖGR Mitgliedschaft des Antragstellers ist nicht Voraussetzung für die Gewährung des Stipendiums.
Der Leiter der wissenschaftlichen Sektion, der Präsident und die Geschäftsführerin prüfen die Anträge, wählen aus den eingelangten Anträgen die Stipendiaten aus und bestätigen die Gewährung der Unterstützung. Die Unterstützung kann nur nach Maßgabe der verfügbaren Mittel (Euro 3.000) genehmigt werden.
Es besteht kein wie immer gearteter Anspruch auf Gewährung des Stipendiums. Die ÖGR behält sich bis zur schriftlichen Bestätigung der Gewährung des Reisestipendiums an ein ÖGR Mitglied vor, ohne Angabe von Gründen die Auslobung der Reisstipendien zu widerrufen, ohne dass Ersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt nach Erhalt einer Kopie der Teilnahmebestätigung, des ausgefüllten Abrechnungsformulars und der Originalbelege, welche an das Sekretariat der ÖGR zu übermitteln sind. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich binnen sechs Wochen nach Erhalt sämtlicher Belege. Bei Nicht-Teilnahme wird das Stipendium nicht ausbezahlt.
Im Falle einer gleichzeitigen anderweitigen Finanzierung der Kongressteilnahme ist diese der ÖGR auch nachträglich mitzuteilen und kann die beantragte Summe auch nachträglich herabgesetzt werden.
ÖGR Stipendien für Medizinstudenten und/oder junge Wissenschaftler zur Teilnahme an der ÖGR Jahrestagung
Die ÖGR stellt zur Unterstützung der Teilnahme von Medizinstudenten und/oder jungen Wissenschaftlern bis zum vollendeten 30. Lebensjahr an der ÖGR Jahrestagung in Wien auf Vorschlag eines ÖGR Mitgliedes eine einmalige finanzielle Hilfe von derzeit max. EUR 300,- pro Antragsteller zur Verfügung. Die Gesellschaft vergibt diese Unterstützung an max. 10 Personen pro Jahr.
Die Einreichung der Anträge hat bis 1 Monat vor Beginn der Jahrestagung des laufenden Jahres formlos per E-Mail an das Sekretariat der ÖGR zu erfolgen (E-Mail-Adresse: [email protected]). Eine Unterstützungserklärung (auch formlos mittels E-Mail) hat durch das vorschlagende ÖGR Mitglied zu erfolgen.
Rückerstattet werden ausschließlich Kosten für Registratur, Reise und Unterkunft (keine Verpflegung). Der Antragsteller übernimmt die Verantwortung der korrekten Verwendung der Unterstützungsgelder im Namen der ÖGR. Er stimmt zu, nach Abschluss des Kongresses einen Kurzbericht (max. 300 Wörter) über den Kongress an die ÖGR zu senden.
- Medizinstudenten und/oder Wissenschaftler einer Österreichischen Institution
- Unterstützungserklärung eines ÖGR-Mitglieds
- Vollendetes 30. Lebensjahr oder jünger
- Interesse an der Rheumatologie
Eine ÖGR Mitgliedschaft des Antragstellers ist nicht Voraussetzung für die Gewährung des Stipendiums.
Der Leiter der wissenschaftlichen Sektion, der Präsident und die Geschäftsführerin prüfen die Anträge, wählen aus den eingelangten Anträgen die Stipendiaten aus und bestätigen die Gewährung der Unterstützung. Die Unterstützung kann nur nach Maßgabe der verfügbaren Mittel (Euro 3.000) genehmigt werden.
Es besteht kein wie immer gearteter Anspruch auf Gewährung des Stipendiums. Die ÖGR behält sich bis zur schriftlichen Bestätigung der Gewährung des Reisestipendiums an ein ÖGR Mitglied vor, ohne Angabe von Gründen die Auslobung der Reisstipendien zu widerrufen, ohne dass Ersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt nach Erhalt einer Kopie der Teilnahmebestätigung, des ausgefüllten Abrechnungsformulars und der Originalbelege, welche an das Sekretariat der ÖGR zu übermitteln sind. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich binnen sechs Wochen nach Erhalt sämtlicher Belege. Bei Nicht-Teilnahme wird das Stipendium nicht ausbezahlt.
Im Falle einer gleichzeitigen anderweitigen Finanzierung der Kongressteilnahme ist diese der ÖGR auch nachträglich mitzuteilen und kann die beantragte Summe auch nachträglich herabgesetzt werden.