Allgemeininformation

In die Gesellschaft können aufgenommen werden:

  • ordentliche Mitglieder: (a) Absolventen des Studiums der Humanmedizin sowie (b) Absolventen eines Doktorat-Studiums einer Universität oder einer gleichwertigen Einrichtung, die mit der Erforschung von rheumatologischen Erkrankungen und / oder deren Behandlung und / oder deren Rehabilitation in einem direkten Zusammenhang steht und die in diesem Bereich beruflich tätig sind
  • außerordentliche Mitglieder: andere volljährige Personen, die im Bereich der Erforschung von rheumatologischen Erkrankungen und / oder deren Behandlung und / oder deren Rehabilitation tätig sind, sowie Personen aus dem Kreis der Rheumakranken
  • unterstützende Mitglieder: sonstige volljährige natürliche Personen oder juristische Personen, die ein Interesse an der Tätigkeit der Gesellschaft im Sinn des § 2 haben (insbesondere Vertreter österreichischer Organisationen, die sich mit der Bekämpfung von rheumatischen Erkrankungen befassen)

Vorteile für Mitglieder

  • Kostenlose Teilnahme an der ÖGR-Jahrestagung
  • Möglichkeit der Teilnahme an nationalen und internationalen rheumatologischen Arbeitsgruppen und ÖGR-Kursen und -Veranstaltungen
  • Vergünstigter Bezug der Zeitschrift für Rheumatologie – Bestellformular
  • Eine Mitgliedschaft ist Voraussetzung für Preise und Auszeichnungen der ÖGR

Mitgliedsbeitrag: 60,- Euro pro Jahr für ordentliche und außerordentliche Mitglieder

Bewerbung

  • Der Aufnahmewerber hat einen schriftlichen Antrag unter Nennung eines Bürgen an den Vorstand zu richten. Bürge für Aufnahmewerber als ordentliches Mitglied kann nur ein ordentliches Mitglied sein; Bürge für Aufnahmewerber als außerordentliches Mitglied kann nur ein Vorstandsmitglied sein.
  • Über die Aufnahme als ordentliches oder außerordentliches Mitglied entscheidet der Vorstand mit Beschluss. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Gegen die Ablehnung der Aufnahme als außerordentliches Mitglied ist keine Berufung zulässig.
  • Die Aufnahme als unterstützendes Mitglied erfolgt auf Antrag des Aufnahmewerbers durch Vorstandsbeschluss. Gegen die Ablehnung ist keine Berufung zulässig.

Formular für ordentliche Mitglieder - PDF
Formular für außerordentliche Mitglieder - PDF
Formular für unterstützende Mitglieder - PDF