- Stellungnahme
- Aufklärungsvideo zur Covid-19 Impfung
- FAQs zu Covid-19 Impfungen
- Covid19 Impfung unter B-Zell-depletierender Therapie
- Q&A
- Was tun bei Immundefekten?
- Internationales Patientenregister
- Webinar-Serie "Rheuma und Covid-19"
In Reaktion auf unsere unten einsehbare Stellungnahme zur Indikation der Covid-19 Impfung hat das Nationale Impfgremium am 2.3.2022 nachfolgendes Statement als Klarstellung zu dem missverständlichen Gesetzestext der Covid-19 Impfpflicht veröffentlicht.
Wir hoffen, dies führt zu einer Erleichterung der Umsetzung der Covid-19 Impfungen bei immunsupprimierten Patient*innen im klinischen Alltag.
Herzlichst, Ihr ÖGR Vorstand
Statement des Nationalen Impfgremiums Version 2, 2.3.2022 zur Indikation der Covid-19 Impfung - PDF
Der ÖGR Vorstand hat in Zusammenarbeit mit anderen Fachgesellschaften und den 3 Abteilungen für Rheumatologie an den Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck nachfolgende 2 Schreiben als Reaktion zu den aus unserer Sicht untragbaren Ausnahmen zum Covid-19 Impfpflichtgesetz vom 7.2.2022 für unsere Patient*innen sowohl an Bundesminister Dr. Mückstein, als auch an diverse Österreichische Medien verschickt.
Brief der Fachgesellschaften an das Bundesministerium für Gesundheit - PDF
Brief der universitären rheumatischen Abteilungen an des Bundesministerium für Gesundheit - PDF
Aufklärungsvideo zur Covid-19 Impfung
FAQs zu SARS-CoV-2 Impfungen bei Patient*Innen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen
(Stand 25.01.2022)
FAQs zu SARS-CoV-2 Impfungen bei Patient*Innen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen - PDF
Die ÖGR möchte mit diesen Informationen häufige Fragen im Umgang mit den aktuell zur Verfügung stehenden COVID-19-Impfstoffen beantworten. Dies soll beitragen, Patient*innen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und Autoimmunerkrankungen (in der Folge vereinfacht als Rheuma-Patient*innen bezeichnet) so gut wie möglich zu informieren.
Bei laufend änderndem und zunehmendem Wissensstand sind diese Informationen als „living guideline“ zu verstehen.
1) Welche Impfstoffe sind derzeit in Österreich verfügbar, und auf welchem Prinzip basieren sie?
In Österreich sind aktuell 2 mRNA-Impfstoffe gegen SARS-CoV2 ab dem 12. Lebensjahr (Comirnaty von BioNTech/Pfizer™ und Spikevax von Moderna™) zugelassen. Für diese mRNA-Impfungen gilt, dass zwei Impfdosen im Abstand von 3 bzw. 4 Wochen zu verabreichen sind. Inzwischen liegt für beide mRNA-Impfstoff die Zulassung für eine 3. Teilimpfung (6 Monate nach Zweitverabreichung) vor. Die beiden zugelassenen Vektor-Impfstoffe (Vaxzevria von AstraZeneca™ und COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen™) können ab dem vollendeten 18. Lebensjahr eingesetzt werden. Dabei wird Vaxzevria (AstraZeneca™) derzeit im Abstand von 4-8 Wochen angewendet, während der Impfstoff der Firma Janssen™ als Einmalgabe zugelassen ist (s. Tabelle 1). Auch für den Covid-19 Impfstoff Janssen™ liegt zwischenzeitlich die Zulassung zur 2.Teilimpfung nach 4 Wochen bzw. als 3. Teilimpfung nach vorangegangener Covid-19 Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vor.
Mit Dezember 2021 wurde ein proteinbasierter, rekombinanter Impfstoff mit Adjuvans (Nuvaxovid™, Firma Novavax) für Personen ab dem 18. Lebensjahr zugelassen, welcher in einem 2-Dosen-Schema mit einem Abstand von 3 Wochen verabreicht wird. Dieser Impfstoff soll lt. Empfehlung des NIG (Version 8.0, 23.12.2021) v.a. für Erstimpfungen bzw. Personen mit Kontraindikationen zu bisher zugelassenen Covid-19 Impfstoffen eingesetzt werden. Aktuell ist dieser Impfstoff noch nicht in Österreich verfügbar, eine Voranmeldung zur Impfung aber schon möglich.
2) Wie werden die einzelnen Impfungen verabreicht?
Von einem vollständigen Impfschutz kann nur dann ausgegangen werden, wenn eine Impfserie beendet wird. Die Verwendung unterschiedlicher Impfstoffe bei Dosis 1 und 2 (bei Impfstoffen, die im 2-Dosen-Schema zugelassen sind) wird aktuell nicht generell empfohlen, ist aber unter Berücksichtigung der individuellen Situation des/der zu Impfenden bzw. auf dringlichen Wunsch möglich (NIG, 15.10.2021). Eine 2. Impfung ist auch für den 1-Dosis-Schema zugelassenen Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen™ im Mindestabstand von 28 Tagen nötig. Bevorzugt wird dafür ein mRNA-Impfstoff verwendet; die neuerliche Applikation von COVID-19-Vaccine Janssen™ ist aber ebenfalls zulässig.
3) Sollen Rheuma-Patient*innen SARS-CoV-2 geimpft werden?
Die ÖGR befürwortet dezidiert eine Impfung gegen SARS-CoV-2 bei Rheuma-Patient*innen. Für die verschiedenen Vakzine liegen nur teilweise Daten zur Sicherheit und Effektivität bei diesen Patient*innen vor, weil diese großteils von den Zulassungsstudien ausgenommen waren. Bislang wurde jedoch auch hier über keine Auffälligkeiten bzgl. Wirksamkeit und Verträglichkeit berichtet. Von einem erhöhten Risiko für unerwünschte Nebenwirkungen der Impfung bei Rheuma-Patient*innen ist nach aktuellem Wissensstand nicht auszugehen.
Zwischenzeitlich ist gut belegt, dass eine COVID-19-Impfung neben dem individuellen Schutz auch zu einer Reduktion der Virusverbreitung bei geimpften Personen führt.
4) Was sind wesentliche Aspekte bzw. mögliche Risiken von mRNA- und Vektor-basierten Impfstoffen?
Impfungen, die auf der Grundlage von mRNA oder nicht-replizierbaren Vektoren beruhen, sind als Totimpfstoffe anzusehen und stellen daher für Rheuma-Patient*Innen keine Gefahr dar. mRNA- und Vektor-basierte Impfungen sind auch keine Gentherapie. Die mRNA und die auf dem Vektor integrierte Virus-DNA kann nicht in das menschliche Erbgut eingebaut werden. Eine Zusammensetzung infektiöser Viruspartikel im geimpften Organismus ist unmöglich. Durch die Vakzine kommt es zur vorübergehenden Bildung von einzelnen Virusproteinen, gegen die das Immunsystem zu seinem Schutz Antikörper produzieren kann.
5) Sollen bestimmte Impfstoffe bevorzugt für Rheuma-Patient*innen unter immunsuppressiver/immunmodulierender Therapie eingesetzt werden?
Laut Stellungnahmen des NIG können, aufgrund der Daten aus großen Anwendungsstudien, alle 4 derzeit in Österreich zugelassenen COVID-19-Impfstoffe für die Impfung von Rheuma-Patient*innen und für Erwachsene aller Altersgruppen herangezogen werden.
6) Kann die COVID-19-Impfung einen Schub einer entzündlich-rheumatischen Erkrankung auslösen?
Entsprechend nun vorliegender Daten aus Beobachtungsstudien kann nicht ausgeschlossen werden, dass Impfnebenwirkungen bei Rheuma-Patient*Innen häufiger auftreten. Symptome von Impfnebenwirkungen oder einem Schub der Grunderkrankung sind allerdings ähnlich und können nicht mit letzter Sicherheit unterschieden werden.
7) Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Impfung bei Patient*innen unter Immunsuppression/Immunmodulation?
Optimalerweise sollten Totimpfungen 2 Wochen vor Therapiestart mit einer immunsuppressiven/Immunmodulierenden Therapie abgeschlossen sein. Eine laufende immunsuppressive/immunmodulierende Therapie soll nicht abgesetzt werden, um eine bessere Impfantwort zu erzielen. Ein Absetzen birgt das hohe Risiko einer Reaktivierung der entzündlich-rheumatischen Erkrankung.
Daten zum optimalen Zeitpunkt der Impfung unter laufender immunsuppressiver/immunmodulierender Therapie liegen noch nicht vor. Es gelten prinzipiell dieselben Richtlinien wie für andere Totimpfstoffe. Bei einem kürzlich aufgetretenen Erkrankungsschub wird eine Wartefrist von 4 Wochen bis zur COVID-19-Impfung empfohlen.
8) Wie geht man am besten bei Patient*innen unter bestehender Therapie mit Rituximab vor?
- Patient*innen unter B-Zell-depletierender Therapie (insbesondere Rituximab (RTX) weisen nach derzeitigem Wissensstand ein deutlich erhöhtes Risiko für eine verlängerte Infektiosität sowie einen prolongierten Verlauf einer COVID19-Infektion auf.
- Generell sollen Patient*innen vor Beginn einer B-Zell-depletierenden Therapie geimpft werden, so auch gegen SARS-CoV2.
- bei laufender RTX-Therapie kann die Impfantwort abhängig vom Zeitpunkt der Letztgabe von RTX eingeschränkt sein. Daher sollte der betreuende Arzt/die betreuende Ärztin die Impftauglichkeit feststellen und die SARS-CoV2-Impfung zeitlich planen.
9) Wie soll der Abstand zu anderen Tot-/Lebendimpfstoffen gewählt werden?
Die derzeit zugelassenen COVID-19-Impfstoffe sind als Totimpfstoffe einzuordnen, und es ist nicht notwendig, ein Intervall zu anderen Impfungen einzuhalten. Die gleichzeitige Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen mit anderen Totimpfstoffen (inkl. Influenza-Impfstoffen) ist möglich (unterschiedliche Impfstelle). Dies gilt für jede der Teilimpfungen gegen SARS-CoV-2 und trifft auch für Rheuma-Patient*innen zu.
10) Sind SARS-CoV-2-AK-Titer-Kontrollen nach Impfung von Rheuma-Patient*innen sinnvoll, und wann wäre der richtige Zeitpunkt dafür?
In Abhängigkeit von den verwendeten Vakzinen ist mit einem robusten Schutzzustand nach Covid-19-Impfung ab dem 8. Tag nach der 2. BioNTech/Pfizer™, dem 14. Tag nach der 2. Moderna™ und dem 15. Tag nach der 2. AstraZeneca™ zu rechnen.
Die Durchführung von Antikörperkontrollen sind entsprechend der Stellungnahme des NIG (Version 5.2, 15.10.2021) sowie der STIKO (Version 12, 18.10.2021) nur in speziellen Situationen und Einzelfällen frühestens 4 Wochen nach der 2. Impfung sinnvoll. Darunter fallen auch Rheuma-Patient*innen. Dabei bestätigt ein „positiver Antikörpertest“ eine Immunreaktion auf die stattgefundene Impfung, erlaubt allerdings weder Rückschlüsse auf die Dauer noch das Ausmaß des Covid-19 Impfschutzes sowie die Abschätzung der Immunreaktion des zellulären Immunsystems.
Bei einem „negativen Antikörpertest“ ist die Schutzwirkung der COVID-19 Impfung zweifelhaft (ggf. durch eine vorhandene T-Zellimmunität), und es wird daher – in Abhängigkeit der laufenden Immunsuppression - auf individueller Entscheidungsbasis eine 3. Impfung (Mindestabstand 4 Wochen zur 2. Impfung) zeitnahe empfohlen (off-label Indikation).
11) Gibt es Rheuma-Patient*innen, welche NICHT geimpft werden sollten?
- Patient*innen im akuten Schub ihrer entzündlich-rheumatischen Erkrankung (s. auch Punkt 7) – Impfung erst nach Stabilisierung der Grundkrankheit.
- Eine schwere allergische Impfreaktion in der Vorgeschichte, bekannte Allergien gegen Impfinhaltsstoffe (z.B. Polyethylenglykol=PEG) gelten als Kontraindikation.
12) Sollen Patient*Innen nach durchgemachter COVID-19 Infektion geimpft werden?
Aktuell wird nach labordiagnostisch gesicherter SARS-CoV-2 Infektion (Nachweis mittels PCR-Test) eine Impfung frühestens ab ca. 4 Wochen nach Genesung (und in weiterer Folge ab 4 Monaten nach der 1. Impfung sowie ab 6 Monate nach der 2. Impfung) empfohlen. Personen mit einem Impfdurchbruch sollen entsprechend der Stellungnahme des NIG (Version 8.1, 23.12.2021) eine 3. Covid-19 Impfung 6 Monate nach Genesung bzw. nach der 2. Impfung erhalten, dabei wird das Anstreben des längst möglichen Intervalls empfohlen.
13) Wie lange ist die Schutzdauer einer COVID-19 Impfung? Welche Patient*Innen sollen eine weitere Impfung (2. oder 3. Impfung, je nach Wirkstoff) erhalten?
Es muss davon ausgegangen werden, dass u.a. bei Rheuma-Patient*innen die Schutzwirkung der COVID-19 Impfung nicht über 9 Monate voll gegeben ist. Diese Patient*innen sollen daher ab 4 Monate und spätestens 6 Monate nach der COVID-19-Grundimmunisierung eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis erhalten - unabhängig von dem zuvor verwendeten Impfstoff. Nach der 3. Impfdosis ist mit einer Schutzdauer von ca. 9 Monaten zu rechnen.
Bei Patient*Innen mit schwerer Immundefizienz und erwartbar stark verminderter Impfantwort kann die 3. Impfstoffdosis bereits 4 Wochen nach der 2. Impfstoffdosis verabreicht werden (s. Tabelle 1). Über eine Auffrischungsimpfung im Abstand von weiteren ca. 6 Monaten zur primären Impfserie muss bei diesen Personen im Einzelfall entschieden werden.
14) Vorgehen bei Patientinnen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und Kinderwunsch, Schwangerschaft oder Stillzeit?
- Prinzipiell soll bei Frauen mit Kinderwunsch der Impfstatus erhoben und alle notwendigen (Auffrischungs-)Impfungen entsprechend dem Österreichischen Impfplan durchgeführt werden.
- Patientinnen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und immunsuppressiver/immunmodulierender Therapie und aktuellem Kinderwunsch wird die COVID-19-Impfung empfohlen.
- Kein derzeit in Österreich angewendeter Impfstoff hat eine Zulassung für die Anwendung in der Schwangerschaft oder Stillzeit.
Die Anwendung der Covid-19 Impfung bei Schwangeren zeigte in allen zwischenzeitlich vorliegenden Daten keine nachteiligen Effekte oder Auffälligkeiten. Von internationalen und nationalen Fachgesellschaften (u.a. STIKO) wird die Covid-19 Impfung (1., 2. und 3. Teilimpfung) von Schwangeren ab dem 2. Trimenon mit einem mRNA-Impfstoff (bevorzugt Comirnaty™, aber auch Spikevax™) klar empfohlen. - Für Schwangere mit Vorerkrankungen und einem daraus resultierenden hohen Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung kann eine COVID-19-Impfung (mRNA-Impfstoff) nach strenger Nutzen-Risiko-Abwägung und ausführlicher Aufklärung auch im 1. Trimenon angeboten werden.
- Auch für die Stillzeit gilt die ausdrückliche Empfehlung zur Impfung von bislang ungeimpften Müttern. Lt. NIG und STIKO ist es unwahrscheinlich, dass eine Impfung der Mutter während der Stillzeit ein Risiko für den Säugling darstellt.
15) Gibt es in diesem Zusammenhang auch andere Impfempfehlungen?
Impfungen gegen Influenza und Pneumokokken sollen entsprechend den aktuellen Empfehlungen des Österreichischen Impfplans durchgeführt werden. Personen, welche gegen Influenza und Pneumokokken geimpft wurden, weisen möglicherweise ein geringeres Risiko auf, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren.
Zusätzlich müssen auch nach der Impfung bzw. auch zwischen den zwei Dosen der Grundimmunisierung weiterhin alle Vorsichtsmaßnahmen (Mund-Nasenschutz, Hygiene und Abstandsregeln) befolgt werden.
Die ÖGR wird die Entwicklungen zur COVID-19-Impfung kontinuierlich beobachten und die Informationen entsprechend aktualisieren.
Univ.-Prof. Dr. G. Weiss, Univ.-Prof. Dr. U. Wiedermann-Schmidt, Univ.-Prof. Dr. S. Winkler
PD Dr. C. Duftner, Univ.-Doz. Dr. Johann Gruber, Univ.-Doz. Dr. Josef Hermann, PD Dr. H. Lechner-Radner, PD Dr. H. Pieringer, Prim. Dr. J. Sautner, Univ.-Prof. Dr. C. Scheinecker, Univ.-Prof. Dr. M. Stradner
Tabelle 1: Übersicht der Impfschemata für erwachsene Patient*Innen (≥18 Jahre) m. schwerwiegender Immunschwäche/starker Immunsuppression (adaptiert n. Version 6.1 Stellungnahme NIG, 22.11.2021)
Impfstoff | Dosis
(ml) |
Anzahl Impfungen/
Intervall zwischen Impfungen |
Zusatz-impfung* | Intervall Letztimpfung zu weiterer Impfung
(Abschluss Grundimmunisierung) |
Impfung mit mRNA-Impfstoff
(Abschluss Grundimmunisierung) |
BioNTech/ Pfizer (Comirnaty™) | 0,3 | 2/21d | 1/>28d | ab 4¥ Monate | Comirnaty™ 0,3 ml (30 μg) |
Moderna (Spikevax™) | 0,5 | 2/28d | 1/>28d | ab 4¥ Monate | Spikevax™ 0,5 ml (100 μg) |
AstraZeneca
(Vaxzevria™) |
0,5 | 2/28d
(bis zu 12 Wochen) |
1/>28d¥
(mit RNA-Impfstoff) |
ab 4¥ Monate | Comirnaty™ 0,3 ml¥ (30 μg)
oder Spikevax™ 0,5 ml¥ (100 μg) |
COVID-19-Vaccine Janssen™ | 0,5 | 2/28d
(bis zu 12 Wochen) |
1/>28d¥
(mit RNA-Impfstoff) |
ab 4¥ Monate | Comirnaty™ 0,3 ml¥ (30 μg)
oder Spikevax™ 0,5 ml¥ (100 μg) |
*z.B. bei Immunsuppression, wenn erforderlich bei fehlendem Impfansprechen, ¥ off-label Anwendung
Literatur/hilfreiche Links:
Informationen des BM für Soziales und Gesundheit zur Corona-Schutzimpfung mit Statements des Nationalen Impfgremiums:
https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung/Corona-Schutzimpfung---Fachinformationen.html
BM für Soziales und Gesundheit–allgemein:
https://www.sozialministerium.at/public.html
Informationen der STIKO:
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Impfempfehlungen_node.html
Details zur Impfung bei Immunsuppression:
https://link.springer.com/article/10.1007/s00103-019-02905-1.
ACR Empfehlungen zur COVID19-Impfung bei Patient*innen unter Immunsuppression:
https://www.rheumatology.org/Portals/0/Files/COVID-19-Vaccine-Clinical-Guidance-Rheumatic-Diseases-Summary.pdf
Furer V, et al. Point of view on the vaccination against COVID-19 in patients with autoimmune inflammatory rheumatic diseases. RMD Open. 2021 Feb;7(1):e001594. doi: 10.1136/rmdopen-2021-001594.
Furer V, et al. 2019 update of EULAR recommendations for vaccination in adult patients with autoimmune inflammatory rheumatic diseases. Ann Rheum Dis 2020;79(1):39-52. doi: 10.1136/annrheumdis-2019-215882.
ÖGGG-Stellungnahmen zur SARS-CoV2-Impfung in der Schwangerschaft:
https://www.oeggg.at/leitlinien-stellungnahmen/covid-19-sars-cov-2/
DGGG–Statement zur SARS-CoV2-Impfung in der Schwangerschaft:
ÖGN/ÖGR-Stellungnahme zu COVID19-Impfung unter Rituximab
Die Österreichischen Gesellschaft für Nephrologie (ÖGN) und die Österreichischen Gesellschaft für Rheumatologie und Rehabilitation (ÖGR) haben eine Stellungnahme zur Corona (COVID-19) Schutzimpfung bei Patient*innen unter B-Zell-depletierender Therapie verfasst. Das gesamte Statement sowie weiterführende Links finden Sie nun hier zum Download.
ÖGN/ÖGR Stellungnahme - PDF
COVID-19-Pandemie: Die ÖGR beantwortet einige wichtige Fragen von Rheumapatient*innen Stand 02.04.2020
1) Sind Patient*innen mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen einem erhöhten Infektionsrisiko (COVID-19) ausgesetzt?
Aktuell verfügen wir nicht über zuverlässige Daten, um diese wichtige Frage mit letzter Sicherheit zu beantworten. Patient*Innen mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen, insbesondere bei Einnahme von Immunsuppressiva, werden entsprechend den aktuell vorliegenden Richtlinien des Österreichischen Bundesministeriums für Gesundheit seit 30.03.2020 als Risikopatient*Innen gesehen. Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Rheumatologen/Ihre behandelnde Rheumatologin.
2) Soll ich, als Rheumapatient*in, die Therapie unterbrechen?
Im Allgemeinen sollten Sie Ihre Therapie nicht ohne Rücksprache mit Ihrem behandelnden Rheumatologen/Ihrer behandelnden Rheumatologin unterbrechen oder reduzieren. Sollten Sie jedoch Bedenken haben, ist es sinnvoll, telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit Ihrem Rheumatologen/Ihrer Rheumatologin aufzunehmen, der/die Sie dann gezielt beraten kann.
- Soll ich meine Therapie mit Immunsuppressiva unterbrechen oder reduzieren?
Ihre Behandlung mit Biologika, JAK-Inhibitoren, Methotrexat oder anderen Immunsuppressiva haben zum Ziel, die Aktivität Ihrer Erkrankung möglichst niedrig zu halten. Durch das selbständige Aussetzen oder die Reduktion dieser Medikamente über längere Zeit erhöht sich das Risiko für eine Reaktivierung der Erkrankung. Eine hohe Krankheitsaktivität wiederum stellt einen Risikofaktor für Infektionen dar. Zwar erhöhen einige Immunsuppressiva selbst auch das Risiko für Infektionen, allerdings versucht Ihr Rheumatologe/Ihre Rheumatologin die richtige Balance zwischen der Beibehaltung einer niedrigen Krankheitsaktivität und dem Einsatz immunhemmender Medikamente zu finden. Reduzieren oder unterbrechen Sie ihre Therapie deshalb keinesfalls selbst und ohne Rücksprache mit Ihrem Rheumatologen/Ihrer Rheumatologin. Setzen Sie, die von den Behörden empfohlenen individuellen Schutzmaßnahmen (https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/) in der Praxis konsequent um. Sollten grippeähnliche Symptome wie Fieber oder Husten auftreten, sollte (wie bei allen Infektionen, unabhängig von COVID-19) die Therapie unterbrochen werden und Ihr Hausarzt/Ihre Hausärztin und/oder Rheumatologe/-in informiert werden. Eine Therapie mit Sulfasalazin oder Hydroxychloroquin kann unverändert fortgesetzt werden.
- Soll ich die Therapie mit Kortison unterbrechen?
Auch hier gilt die Devise, dass keine Therapie, welche Ihre Rheumaerkrankung betrifft, ohne Rücksprache mit Ihrem Rheumatologen/Ihrer Rheumatologin unterbrochen werden sollte. Die selbständige Unterbrechung oder die starke Reduktion der Kortisondosis stellt einen Risikofaktor für die Aktivierung Ihrer Erkrankung und für Kortisonentzugssymptome dar. Unter bestimmten Bedingungen kann die Reduktion von Kortison problemlos, jedoch unter ärztlicher Kontrolle erfolgen. Folgen Sie der Empfehlung Ihres Rheumatologen/Ihrer Rheumatologin!
3) Kann ich, wie üblich, Schmerzmittel einnehmen?
Von mehreren Medien sind Informationen verbreitet worden, dass einige nicht-steroidale Antirheumatika (NSAR, wie beispielsweise Ibuprofen) die Coronavirus-Infektion erleichtern würden. Die Europäische Arzneimittelagentur sagt, dass zurzeit keine schlüssigen Hinweise auf eine solche Wirkung bestehen. Aktuell werden die bestehenden Daten bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur ausgewertet und überwacht. Sollte bei Auftreten von Symptomen, wie Fieber oder Schmerzen, eine medikamentöse Behandlung erforderlich sein, können zurzeit alle zur Verfügung stehenden Medikamente berücksichtigt werden, einschließlich Paracetamol und NSARs. Jedes Arzneimittel kann dem Patienten Vor- und Nachteile bringen. Patient*Innen, welche seit längerem NSARs einnehmen (z.B. zur Behandlung von entzündlichen Wirbelsäulenerkrankungen), können ihre gegenwärtige Therapie weiterführen. Zurzeit gibt es noch keine konkreten Empfehlungen, diese Therapie zu unterbrechen.
4) Wenn ich Chloroquin oder Hydroxychloroquin einnehme –– kann ich davon ausgehen, dass ich vor einer COVID-19-Infektion geschützt bin?
Die Ergebnisse von Laborversuchen zeigen, dass einige Arzneimittel wie Chloroquin und Hydroxychloroquin, welche in der Behandlung von rheumatischen Krankheiten verwendet werden, eine hemmende Wirkung auf die Virus-Replikation haben könnten. Bei einigen Patient*Innen mit Coronavirus-Lungenentzündung wurden diese Medikamente daher angewendet, allerdings kann derzeit nicht gesagt werden, ob diese Medikamente tatsächlich eine positive Wirkung bei Covid-19 haben. Wenn Sie regelmäßig diese Arzneimittel zur Behandlung Ihrer rheumatischen Erkrankung einnehmen, dann sollten Sie diese Therapie fortsetzen, allerdings kann man sich auf keinen Fall vor der Infektion geschützt fühlen. Jeder Rheumapatient/jede Rheumapatientin muss, wie alle anderen Menschen, den Empfehlungen und Anordnungen der Behörden folgen und sich vor der Infektion bestmöglich schützen (Sicherheitsabstand zu anderen Menschen von 2 Metern, möglichst zu Hause bleiben). Auf den vor kurzem aufgetretenen Versorgungsengpass für Hydroxychloroquin haben wir als ÖGR reagiert und unverzüglich Verhandlungen mit den zuständigen Stellen aufgenommen. Es sind nun alle Bestrebungen darauf ausgerichtet, dass dieses Präparat vor allem denjenigen Patient*Innen vorbehalten sein soll, welche Hydroxychloroquin als Dauertherapie in den zugelassenen Indikationen (z.B. entzündliche rheumatische Erkrankungen) erhalten, um deren Therapie sicherzustellen. Bitte informieren Sie uns bei anhaltenden Problemen, dieses Medikament zu erhalten, damit wir weitere Schritte setzen können.
5) Wenn ich mit Tocilizumab behandelt werde, kann ich davon ausgehen, dass ich vor der COVID- 19-Infektion geschützt bin?
Es gelten hier dieselben Hinweise wie für Chloroquin und Hydroxychloroquin. Die Therapie mit Tocilizumab könnte bei einer Untergruppe von Patient*Innen mit Coronavirus-Lungenentzündung von Nutzen sein, um durch das eigene Immunsystem hervorgerufene Entzündungsreaktionen in den Lungen zu hemmen. Allerdings hat das Medikament keine direkte Wirkung gegen das Virus selbst. Wenn Sie mit diesem Medikament behandelt werden, sind Sie daher nicht vor einer COVID-19 Infektion geschützt und müssen den Empfehlungen und Anordnungen der Behörden gleich folgen, wie Menschen ohne diese Therapie. Patient*Innen, die mit Tocilizumab behandelt werden, können die Therapie weiterführen.
6) Kann ich mit einer immunsuppressiven Therapie, einem Biologikum oder einem JAK Inhibitor in Zeiten der COVID-19 Pandemie überhaupt beginnen?
Die Antwort auf diese Frage muss individuell geklärt werden. Sollte die Therapie zur Behandlung Ihrer Erkrankung notwendig sein, um Entzündungen und Schmerzen zu reduzieren und/oder Schäden an Gelenken oder Organen zu reduzieren, wird Ihnen Ihr Rheumatologe/Ihre Rheumatologin trotz der aktuellen COVID-19 Pandemie die Behandlung mit einem immunsuppressiven Medikament unter Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen empfehlen. Die Auswahl der geeignetsten Substanz wird im Einvernehmen zwischen Arzt/Ärztin und Patient/Patientin getroffen.
7) Ist es medizinisch sinnvoll von der Arbeit fernzubleiben, wenn ich in Behandlung mit immunsuppressiven Medikamenten bin?
Ob es medizinisch sinnvoll ist, dass Rheumapatient*innen vom Arbeitsplatz fernbleiben, damit sie noch besser vor einer Ansteckung geschützt sind, hängt von der Art der rheumatischen Erkrankung und vor allem davon ab, welche immunsuppressive Therapie sie erhalten. Diese Frage sollten Sie mit Ihrem betreuenden Rheumatologen/Ihrer betreuenden Rheumatologin besprechen. Darüber hinaus wurde vom Gesetzgeber ein besonderer Schutz von bestimmten Risikogruppen (dazu gehören Personen mit chronischen Erkrankungen des Immunsystems bzw. unter laufender Therapie mit immunsuppressiven Medikamenten) im Rahmen der aktuellen Covid 19 – Pandemie in Bezug auf deren berufliche Exposition angekündigt.
8) Wie muss ich mich unter bestehender immunsuppressiver Therapie verhalten, wenn ich Symptome wie Fieber, Husten oder Atembeschwerden habe?
Verhalten Sie sich bitte so, wie bei jedem anderen grippalen Infekt. Bleiben Sie zu Hause, trinken Sie viel, pausieren Sie die Immunsuppressiva vorübergehend bis zur vollständigen Rückbildung der Symptome und informieren Sie telefonisch Ihren Arzt/Ärztin.
9) Wie muss ich mich verhalten, wenn ich an COVID-19 erkrankt bin?
Bitte halten Sie sich an die vom Gesundheitsministerium vorgeschriebenen Vorgaben und wenden Sie sich umgehend an die entsprechenden Behörden. Die immunsuppressive Therapie muss mit Ausnahme von Sulfasalazin und Hydroxychloroquin für die Dauer der Infektion pausiert werden.
10) Muss ich besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen, wenn ich an Rheuma erkrankt bin?
Es gelten die gleichen Empfehlungen wie für die gesunde Bevölkerung, beachten Sie diese jedoch besonders genau. Sie zielen darauf ab, die Gesundheit aller Menschen aufrecht zu erhalten:
- Hände und Handgelenke mit Wasser und Seife mindestens 20 Sek. waschen
- Nicht an Mund, Nase und Augen fassen
- Niesen Sie in Ihre Armbeuge oder in ein Einwegtaschentuch
- Tragen Sie jedenfalls einen Mundnasenschutz, wenn Sie krank sind. Seit 01.04.2020 ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Einkaufen und optimalerweise auch im öffentlichen Bereich obligat.
- Halten Sie mindestens einen Meter Abstand von anderen Menschen.
- Vermeiden Sie Umarmungen und Händeschütteln.
- Vermeiden Sie Ansammlungen von Menschen und alle Gelegenheiten, bei denen sie mit vielen Menschen in Kontakt kommen, außer jenen, mit denen Sie zusammenwohnen
- Vermeiden Sie unnötige Reisen und bleiben Sie zu Hause, so viel Sie können. Gehen Sie nur bei tatsächlichem Bedarf aus dem Haus (Arbeit, Einkaufen, Apotheke)
- Befolgen Sie streng die vom Gesundheitsministerium erlassenen Hinweise.
Wenn Sie weitere Fragen haben, treten Sie in Kontakt mit Ihrem Vertrauensrheumatologen/Ihrer Vertrauensrheumatologin, ohne zum Krankenhaus zu fahren. Benutzen Sie das Telefon oder melden Sie sich per E-Mail.
Die Zusammenarbeit untereinander ist der Eckpfeiler, um dieser Krise gut zu entkommen.
Information für Patient*Innen mit primären oder sekundären Immundefekten
Die neuesten Empfehlungen für PatientInnen mit primären und sekundären Immundefekten im Zusammenhang mit der SARS-CoV 2 Pandemie können Sie jetzt hier nachlesen - PDF
Patienten die unter einem primären oder sekundären Immundefekt leiden werden zur Risikogruppe gezählt. Derzeit existieren keine ausreichenden Daten zum Krankheitsverlauf im Falle einer COVID-19 Infektion, es könnte bei diesen Patient*Innen jedoch zu einem prolongierten und fulminant verlaufenden Krankheitsgeschehen kommen.
Besonders wichtig ist daher die größtmögliche Minderung des Risikos einer Infektion!
Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen sind:
- Häufiges, gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife.
- Berührung des eigenen Gesichts mit ungewaschenen Händen vermeiden.
- Einhalten eines Mindestabstandes zu anderen Personen, 1-2 Meter.
Mögliche zusätzliche Maßnahmen sind:
- Verzicht auf die Teilnahme an Veranstaltungen mit vielen (>5) Menschen.
- Home-office-Arbeit falls möglich (in Absprache mit dem Arbeitgeber)
- Notwendige Einkäufe falls möglich an Gesunde abgeben.
- Verschieben von Routinebesuchen in medizinischen Ambulanzen und Ordinationen.
- Einschränken der Reisetätigkeit.
Was ist bei Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 Virus zu beachten:
- Sollte der Verdacht für eine Infektion mit SARS-CoV-2 Virus bestehen, sollen die von den Behörden empfohlenen Maßnahmen befolgt werden. (AGES,https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/).
- Informieren Sie Ihre behandelnden Ärzte über Ihren Immundefekt!
- Im Falle einer Infektion, nehmen Sie oder Ihre Ärzte Kontakt mit Ihrem behandelnden Arzt oder Zentrum für Immundefekte auf.
Für die Therapie mit Immunglobulin (Ig) (IVIG oder SCIg) gilt:
- Führen Sie die Therapie weiter wie bisher.
- Eine selbstständige Steigerung der Dosis ist nicht sinnvoll!
Weitere Informationen zu Immundefekten und COVID19 finden sie auf folgenden Seiten:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html
https://esid.org/News-Events/Joint-statement-on-the-current-epidemics-of-new-Coronavirus
Es handelt sich bei der COVID-19-Pandemie um ein sehr dynamisches Geschehen. Anweisungen der Behörden können sich stündlich ändern und können über die hier getätigten Empfehlungen hinaus gehen oder diese ersetzen!
EULAR COVID-19 database and Global Rheumatology Alliance
**New Focus** for COVID-19 Global Rheumatology Alliance on patients who develop COVID-19 AFTER VACCINATION
Visit the on-line physician registry portal or their website!
Die COVID-19 Krise ist eine globale Pandemie.
Während vorbestehende Lungenerkrankungen und kardiovaskuläre Erkrankungen mit einem ungünstigen Verlauf der Erkrankung assoziiert zu sein scheinen, ist bisher nicht bekannt, ob eine rheumatologische Vorerkrankung ein Risikofaktor für eine erhöhte Morbidität bzw. Mortalität ist. Tatsächlich werden im Moment Studien zur Behandlung schwerer Verläufe der COVID Pneumonie mit Medikamenten durchgeführt, welche normalerweise für die Behandlung von entzündlich rheumatischen Erkrankungen angewendet werden.
Daher ist es umso wichtiger, weltweit mehr Erfahrungen darüber zu sammeln, wie der Verlauf der SARS-CoV-2 bei Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen ist.
Ein US-amerikanisches Kernteam aus RheumatologInnen haben im März die Global Rheumatology Alliance (GRA) mit internationaler Datenbank gegründet. In Zusammenarbeit mit GRA haben Vertreter der EULAR ein Register für alle Mitgliedsländer der EULAR initiiert.
In den letzten Wochen haben wir die regulatorischen Details der Dateneingabe von österreichischen PatientInnen mit COVID-19 geklärt. Die ÖGR unterstützt beide Initiativen und hat ein data processing agreement mit der EULAR abgeschlossen.
Die Ethikkommission und die Datenschutzbehörde der Medizinische Universität Wien hat das Projekt begutachtet und mit einem positiven Votum (EK-Nr: 1381/2020) beschieden.
Projektplan - PDF
PatientInneninformation und Einwilligungserklärung (ICF) - PDF
Wir bitten Sie somit jeden Fall von COVID unter Ihren RheumapatientInnen an das EULAR Register (https://www.eular.org/eular_covid19_database.cfm) zu melden. Auf dieser Seite finden Sie auch weitere Informationen zu der EULAR Initiative, der Steering Group und regelmäßige Berichte.
Schrittweise Anleitung zum Melden von PatientInnen:
- 1. Schreiben Sie an Ihre jeweils zuständige Ethikkommission eine kurze Stellungnahme, dass es ein bestehendes Votum zu der EULAR COVID19 Datenbank der MUW gibt und Ihr Krankenhaus daran teilnehmen möchte. Sehen Sie hier (Link: http://www.ethikkommissionen.at/) eine Liste österreichischer Ethikkommissionen um die passende für sie zu finden. In den meisten Fällen wird sich Ihre zuständige Ethikkommission dem Votum anschließen. Bei weiteren Rückfragen seitens Ihrer Ethikkommission können Sie gerne mit Dr. Paul Studenic (email) oder PD Dr. Helga Lechner-Radner Kontakt aufnehmen.
- 2. Nutzen Sie https://www.eular.org/eular_covid19_database.cfm um einen Überblick über die gewünschten Informationen der EULAR COVID-19 Database zu erhalten. Auf dieser Seite können Sie in weiterer Folge die Informationen zu Ihren PatientInnen in der Datenbank eingeben (ca 10 Minuten). Sie sollten allerdings vor Eingabe der Daten das oben angeführte ICF von PatientInnen unterzeichnen lassen und dieses aufbewahren.
Der jeweilige Reporter kann seine eigenen eingegebenen Daten bei der EULAR abfragen lassen, das jeweilige Institut, die Daten des Instituts und die ÖGR auf Österreichebene. Es werden keine Daten verlangt, welche Ihren Patienten / Ihre Patientin identifizieren würde!
Sollten Sie als Rheumatologe*in oder HCP direkt an der Betreuung von Patient*innen mit RMDs beteiligt sein, bitten wir um 10 min Ihrer Zeit um uns in Zukunft besser auf etwaige weitere Covid-19 Wellen vorbereiten zu können.
Den Link zur Umfrage finden Sie hier.
Diese Seite wird regelmäßig upgedated. Neueste Infos erfahren Sie auch über https://rheum-covid.org/about/ und unsere Facebook, Twitter und Instagram Accounts.
Die ÖGR unterstützt die EULAR COVID-19 Datenbank und die „COVID-19 Global Rheumatology Alliance“ Initiative zur weltweiten Sammlung von Daten von RheumapatientInnen mit SARS-CoV-2 Infektion.
Machen wir gemeinsam einen Unterschied!
NEWS: The Patient Experience Survey of the Global Rheumatology Alliance has closed. Concluding summeries can be found on their website.
Webinare zum Thema "Der Rheumapatient und Covid-19" mit Univ. Prof. Dr. Stefan Winkler
ACHTUNG!
Verpassen Sie nicht den nächsten Teil der Fortbildungsserie "„Der Rheumapatient und COVID-19 … Immunsuppression....was wissen wir? – Update“
Referent: Univ.-Prof. Dr. Stefan Winkler
Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie | Medizinische Universität Wien
Datum: Montag, 19.10.2020 von 18:00 bis 19:30 Uhr
Eine Vorabanmeldung ist erforderlich und kann hier durchgeführt werden.
Aus aktuellem Anlass stehen Ihnen jetzt alle Forbildungsveranstaltungen der Webinar-Serie "Der Rheumapatient und Covid-19" als Video-Stream zur Verfügung!
Jetzt hier "nach"sehen!
Referent: Univ.-Prof. Dr. Stefan Winkler
Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie
Medizinische Universität Wien
In Reaktion auf unsere unten einsehbare Stellungnahme zur Indikation der Covid-19 Impfung hat das Nationale Impfgremium am 2.3.2022 nachfolgendes Statement als Klarstellung zu dem missverständlichen Gesetzestext der Covid-19 Impfpflicht veröffentlicht.
Wir hoffen, dies führt zu einer Erleichterung der Umsetzung der Covid-19 Impfungen bei immunsupprimierten Patient*innen im klinischen Alltag.
Herzlichst, Ihr ÖGR Vorstand
Statement des Nationalen Impfgremiums Version 2, 2.3.2022 zur Indikation der Covid-19 Impfung - PDF
Der ÖGR Vorstand hat in Zusammenarbeit mit anderen Fachgesellschaften und den 3 Abteilungen für Rheumatologie an den Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck nachfolgende 2 Schreiben als Reaktion zu den aus unserer Sicht untragbaren Ausnahmen zum Covid-19 Impfpflichtgesetz vom 7.2.2022 für unsere Patient*innen sowohl an Bundesminister Dr. Mückstein, als auch an diverse Österreichische Medien verschickt.
Brief der Fachgesellschaften an das Bundesministerium für Gesundheit - PDF
Brief der universitären rheumatischen Abteilungen an des Bundesministerium für Gesundheit - PDF
Aufklärungsvideo zur Covid-19 Impfung
FAQs zu SARS-CoV-2 Impfungen bei Patient*Innen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen
(Stand 25.01.2022)
FAQs zu SARS-CoV-2 Impfungen bei Patient*Innen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen - PDF
Die ÖGR möchte mit diesen Informationen häufige Fragen im Umgang mit den aktuell zur Verfügung stehenden COVID-19-Impfstoffen beantworten. Dies soll beitragen, Patient*innen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und Autoimmunerkrankungen (in der Folge vereinfacht als Rheuma-Patient*innen bezeichnet) so gut wie möglich zu informieren.
Bei laufend änderndem und zunehmendem Wissensstand sind diese Informationen als „living guideline“ zu verstehen.
1) Welche Impfstoffe sind derzeit in Österreich verfügbar, und auf welchem Prinzip basieren sie?
In Österreich sind aktuell 2 mRNA-Impfstoffe gegen SARS-CoV2 ab dem 12. Lebensjahr (Comirnaty von BioNTech/Pfizer™ und Spikevax von Moderna™) zugelassen. Für diese mRNA-Impfungen gilt, dass zwei Impfdosen im Abstand von 3 bzw. 4 Wochen zu verabreichen sind. Inzwischen liegt für beide mRNA-Impfstoff die Zulassung für eine 3. Teilimpfung (6 Monate nach Zweitverabreichung) vor. Die beiden zugelassenen Vektor-Impfstoffe (Vaxzevria von AstraZeneca™ und COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen™) können ab dem vollendeten 18. Lebensjahr eingesetzt werden. Dabei wird Vaxzevria (AstraZeneca™) derzeit im Abstand von 4-8 Wochen angewendet, während der Impfstoff der Firma Janssen™ als Einmalgabe zugelassen ist (s. Tabelle 1). Auch für den Covid-19 Impfstoff Janssen™ liegt zwischenzeitlich die Zulassung zur 2.Teilimpfung nach 4 Wochen bzw. als 3. Teilimpfung nach vorangegangener Covid-19 Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vor.
Mit Dezember 2021 wurde ein proteinbasierter, rekombinanter Impfstoff mit Adjuvans (Nuvaxovid™, Firma Novavax) für Personen ab dem 18. Lebensjahr zugelassen, welcher in einem 2-Dosen-Schema mit einem Abstand von 3 Wochen verabreicht wird. Dieser Impfstoff soll lt. Empfehlung des NIG (Version 8.0, 23.12.2021) v.a. für Erstimpfungen bzw. Personen mit Kontraindikationen zu bisher zugelassenen Covid-19 Impfstoffen eingesetzt werden. Aktuell ist dieser Impfstoff noch nicht in Österreich verfügbar, eine Voranmeldung zur Impfung aber schon möglich.
2) Wie werden die einzelnen Impfungen verabreicht?
Von einem vollständigen Impfschutz kann nur dann ausgegangen werden, wenn eine Impfserie beendet wird. Die Verwendung unterschiedlicher Impfstoffe bei Dosis 1 und 2 (bei Impfstoffen, die im 2-Dosen-Schema zugelassen sind) wird aktuell nicht generell empfohlen, ist aber unter Berücksichtigung der individuellen Situation des/der zu Impfenden bzw. auf dringlichen Wunsch möglich (NIG, 15.10.2021). Eine 2. Impfung ist auch für den 1-Dosis-Schema zugelassenen Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen™ im Mindestabstand von 28 Tagen nötig. Bevorzugt wird dafür ein mRNA-Impfstoff verwendet; die neuerliche Applikation von COVID-19-Vaccine Janssen™ ist aber ebenfalls zulässig.
3) Sollen Rheuma-Patient*innen SARS-CoV-2 geimpft werden?
Die ÖGR befürwortet dezidiert eine Impfung gegen SARS-CoV-2 bei Rheuma-Patient*innen. Für die verschiedenen Vakzine liegen nur teilweise Daten zur Sicherheit und Effektivität bei diesen Patient*innen vor, weil diese großteils von den Zulassungsstudien ausgenommen waren. Bislang wurde jedoch auch hier über keine Auffälligkeiten bzgl. Wirksamkeit und Verträglichkeit berichtet. Von einem erhöhten Risiko für unerwünschte Nebenwirkungen der Impfung bei Rheuma-Patient*innen ist nach aktuellem Wissensstand nicht auszugehen.
Zwischenzeitlich ist gut belegt, dass eine COVID-19-Impfung neben dem individuellen Schutz auch zu einer Reduktion der Virusverbreitung bei geimpften Personen führt.
4) Was sind wesentliche Aspekte bzw. mögliche Risiken von mRNA- und Vektor-basierten Impfstoffen?
Impfungen, die auf der Grundlage von mRNA oder nicht-replizierbaren Vektoren beruhen, sind als Totimpfstoffe anzusehen und stellen daher für Rheuma-Patient*Innen keine Gefahr dar. mRNA- und Vektor-basierte Impfungen sind auch keine Gentherapie. Die mRNA und die auf dem Vektor integrierte Virus-DNA kann nicht in das menschliche Erbgut eingebaut werden. Eine Zusammensetzung infektiöser Viruspartikel im geimpften Organismus ist unmöglich. Durch die Vakzine kommt es zur vorübergehenden Bildung von einzelnen Virusproteinen, gegen die das Immunsystem zu seinem Schutz Antikörper produzieren kann.
5) Sollen bestimmte Impfstoffe bevorzugt für Rheuma-Patient*innen unter immunsuppressiver/immunmodulierender Therapie eingesetzt werden?
Laut Stellungnahmen des NIG können, aufgrund der Daten aus großen Anwendungsstudien, alle 4 derzeit in Österreich zugelassenen COVID-19-Impfstoffe für die Impfung von Rheuma-Patient*innen und für Erwachsene aller Altersgruppen herangezogen werden.
6) Kann die COVID-19-Impfung einen Schub einer entzündlich-rheumatischen Erkrankung auslösen?
Entsprechend nun vorliegender Daten aus Beobachtungsstudien kann nicht ausgeschlossen werden, dass Impfnebenwirkungen bei Rheuma-Patient*Innen häufiger auftreten. Symptome von Impfnebenwirkungen oder einem Schub der Grunderkrankung sind allerdings ähnlich und können nicht mit letzter Sicherheit unterschieden werden.
7) Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Impfung bei Patient*innen unter Immunsuppression/Immunmodulation?
Optimalerweise sollten Totimpfungen 2 Wochen vor Therapiestart mit einer immunsuppressiven/Immunmodulierenden Therapie abgeschlossen sein. Eine laufende immunsuppressive/immunmodulierende Therapie soll nicht abgesetzt werden, um eine bessere Impfantwort zu erzielen. Ein Absetzen birgt das hohe Risiko einer Reaktivierung der entzündlich-rheumatischen Erkrankung.
Daten zum optimalen Zeitpunkt der Impfung unter laufender immunsuppressiver/immunmodulierender Therapie liegen noch nicht vor. Es gelten prinzipiell dieselben Richtlinien wie für andere Totimpfstoffe. Bei einem kürzlich aufgetretenen Erkrankungsschub wird eine Wartefrist von 4 Wochen bis zur COVID-19-Impfung empfohlen.
8) Wie geht man am besten bei Patient*innen unter bestehender Therapie mit Rituximab vor?
- Patient*innen unter B-Zell-depletierender Therapie (insbesondere Rituximab (RTX) weisen nach derzeitigem Wissensstand ein deutlich erhöhtes Risiko für eine verlängerte Infektiosität sowie einen prolongierten Verlauf einer COVID19-Infektion auf.
- Generell sollen Patient*innen vor Beginn einer B-Zell-depletierenden Therapie geimpft werden, so auch gegen SARS-CoV2.
- bei laufender RTX-Therapie kann die Impfantwort abhängig vom Zeitpunkt der Letztgabe von RTX eingeschränkt sein. Daher sollte der betreuende Arzt/die betreuende Ärztin die Impftauglichkeit feststellen und die SARS-CoV2-Impfung zeitlich planen.
9) Wie soll der Abstand zu anderen Tot-/Lebendimpfstoffen gewählt werden?
Die derzeit zugelassenen COVID-19-Impfstoffe sind als Totimpfstoffe einzuordnen, und es ist nicht notwendig, ein Intervall zu anderen Impfungen einzuhalten. Die gleichzeitige Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen mit anderen Totimpfstoffen (inkl. Influenza-Impfstoffen) ist möglich (unterschiedliche Impfstelle). Dies gilt für jede der Teilimpfungen gegen SARS-CoV-2 und trifft auch für Rheuma-Patient*innen zu.
10) Sind SARS-CoV-2-AK-Titer-Kontrollen nach Impfung von Rheuma-Patient*innen sinnvoll, und wann wäre der richtige Zeitpunkt dafür?
In Abhängigkeit von den verwendeten Vakzinen ist mit einem robusten Schutzzustand nach Covid-19-Impfung ab dem 8. Tag nach der 2. BioNTech/Pfizer™, dem 14. Tag nach der 2. Moderna™ und dem 15. Tag nach der 2. AstraZeneca™ zu rechnen.
Die Durchführung von Antikörperkontrollen sind entsprechend der Stellungnahme des NIG (Version 5.2, 15.10.2021) sowie der STIKO (Version 12, 18.10.2021) nur in speziellen Situationen und Einzelfällen frühestens 4 Wochen nach der 2. Impfung sinnvoll. Darunter fallen auch Rheuma-Patient*innen. Dabei bestätigt ein „positiver Antikörpertest“ eine Immunreaktion auf die stattgefundene Impfung, erlaubt allerdings weder Rückschlüsse auf die Dauer noch das Ausmaß des Covid-19 Impfschutzes sowie die Abschätzung der Immunreaktion des zellulären Immunsystems.
Bei einem „negativen Antikörpertest“ ist die Schutzwirkung der COVID-19 Impfung zweifelhaft (ggf. durch eine vorhandene T-Zellimmunität), und es wird daher – in Abhängigkeit der laufenden Immunsuppression - auf individueller Entscheidungsbasis eine 3. Impfung (Mindestabstand 4 Wochen zur 2. Impfung) zeitnahe empfohlen (off-label Indikation).
11) Gibt es Rheuma-Patient*innen, welche NICHT geimpft werden sollten?
- Patient*innen im akuten Schub ihrer entzündlich-rheumatischen Erkrankung (s. auch Punkt 7) – Impfung erst nach Stabilisierung der Grundkrankheit.
- Eine schwere allergische Impfreaktion in der Vorgeschichte, bekannte Allergien gegen Impfinhaltsstoffe (z.B. Polyethylenglykol=PEG) gelten als Kontraindikation.
12) Sollen Patient*Innen nach durchgemachter COVID-19 Infektion geimpft werden?
Aktuell wird nach labordiagnostisch gesicherter SARS-CoV-2 Infektion (Nachweis mittels PCR-Test) eine Impfung frühestens ab ca. 4 Wochen nach Genesung (und in weiterer Folge ab 4 Monaten nach der 1. Impfung sowie ab 6 Monate nach der 2. Impfung) empfohlen. Personen mit einem Impfdurchbruch sollen entsprechend der Stellungnahme des NIG (Version 8.1, 23.12.2021) eine 3. Covid-19 Impfung 6 Monate nach Genesung bzw. nach der 2. Impfung erhalten, dabei wird das Anstreben des längst möglichen Intervalls empfohlen.
13) Wie lange ist die Schutzdauer einer COVID-19 Impfung? Welche Patient*Innen sollen eine weitere Impfung (2. oder 3. Impfung, je nach Wirkstoff) erhalten?
Es muss davon ausgegangen werden, dass u.a. bei Rheuma-Patient*innen die Schutzwirkung der COVID-19 Impfung nicht über 9 Monate voll gegeben ist. Diese Patient*innen sollen daher ab 4 Monate und spätestens 6 Monate nach der COVID-19-Grundimmunisierung eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis erhalten - unabhängig von dem zuvor verwendeten Impfstoff. Nach der 3. Impfdosis ist mit einer Schutzdauer von ca. 9 Monaten zu rechnen.
Bei Patient*Innen mit schwerer Immundefizienz und erwartbar stark verminderter Impfantwort kann die 3. Impfstoffdosis bereits 4 Wochen nach der 2. Impfstoffdosis verabreicht werden (s. Tabelle 1). Über eine Auffrischungsimpfung im Abstand von weiteren ca. 6 Monaten zur primären Impfserie muss bei diesen Personen im Einzelfall entschieden werden.
14) Vorgehen bei Patientinnen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und Kinderwunsch, Schwangerschaft oder Stillzeit?
- Prinzipiell soll bei Frauen mit Kinderwunsch der Impfstatus erhoben und alle notwendigen (Auffrischungs-)Impfungen entsprechend dem Österreichischen Impfplan durchgeführt werden.
- Patientinnen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und immunsuppressiver/immunmodulierender Therapie und aktuellem Kinderwunsch wird die COVID-19-Impfung empfohlen.
- Kein derzeit in Österreich angewendeter Impfstoff hat eine Zulassung für die Anwendung in der Schwangerschaft oder Stillzeit.
Die Anwendung der Covid-19 Impfung bei Schwangeren zeigte in allen zwischenzeitlich vorliegenden Daten keine nachteiligen Effekte oder Auffälligkeiten. Von internationalen und nationalen Fachgesellschaften (u.a. STIKO) wird die Covid-19 Impfung (1., 2. und 3. Teilimpfung) von Schwangeren ab dem 2. Trimenon mit einem mRNA-Impfstoff (bevorzugt Comirnaty™, aber auch Spikevax™) klar empfohlen. - Für Schwangere mit Vorerkrankungen und einem daraus resultierenden hohen Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung kann eine COVID-19-Impfung (mRNA-Impfstoff) nach strenger Nutzen-Risiko-Abwägung und ausführlicher Aufklärung auch im 1. Trimenon angeboten werden.
- Auch für die Stillzeit gilt die ausdrückliche Empfehlung zur Impfung von bislang ungeimpften Müttern. Lt. NIG und STIKO ist es unwahrscheinlich, dass eine Impfung der Mutter während der Stillzeit ein Risiko für den Säugling darstellt.
15) Gibt es in diesem Zusammenhang auch andere Impfempfehlungen?
Impfungen gegen Influenza und Pneumokokken sollen entsprechend den aktuellen Empfehlungen des Österreichischen Impfplans durchgeführt werden. Personen, welche gegen Influenza und Pneumokokken geimpft wurden, weisen möglicherweise ein geringeres Risiko auf, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren.
Zusätzlich müssen auch nach der Impfung bzw. auch zwischen den zwei Dosen der Grundimmunisierung weiterhin alle Vorsichtsmaßnahmen (Mund-Nasenschutz, Hygiene und Abstandsregeln) befolgt werden.
Die ÖGR wird die Entwicklungen zur COVID-19-Impfung kontinuierlich beobachten und die Informationen entsprechend aktualisieren.
Univ.-Prof. Dr. G. Weiss, Univ.-Prof. Dr. U. Wiedermann-Schmidt, Univ.-Prof. Dr. S. Winkler
PD Dr. C. Duftner, Univ.-Doz. Dr. Johann Gruber, Univ.-Doz. Dr. Josef Hermann, PD Dr. H. Lechner-Radner, PD Dr. H. Pieringer, Prim. Dr. J. Sautner, Univ.-Prof. Dr. C. Scheinecker, Univ.-Prof. Dr. M. Stradner
Tabelle 1: Übersicht der Impfschemata für erwachsene Patient*Innen (≥18 Jahre) m. schwerwiegender Immunschwäche/starker Immunsuppression (adaptiert n. Version 6.1 Stellungnahme NIG, 22.11.2021)
Impfstoff | Dosis
(ml) |
Anzahl Impfungen/
Intervall zwischen Impfungen |
Zusatz-impfung* | Intervall Letztimpfung zu weiterer Impfung
(Abschluss Grundimmunisierung) |
Impfung mit mRNA-Impfstoff
(Abschluss Grundimmunisierung) |
BioNTech/ Pfizer (Comirnaty™) | 0,3 | 2/21d | 1/>28d | ab 4¥ Monate | Comirnaty™ 0,3 ml (30 μg) |
Moderna (Spikevax™) | 0,5 | 2/28d | 1/>28d | ab 4¥ Monate | Spikevax™ 0,5 ml (100 μg) |
AstraZeneca
(Vaxzevria™) |
0,5 | 2/28d
(bis zu 12 Wochen) |
1/>28d¥
(mit RNA-Impfstoff) |
ab 4¥ Monate | Comirnaty™ 0,3 ml¥ (30 μg)
oder Spikevax™ 0,5 ml¥ (100 μg) |
COVID-19-Vaccine Janssen™ | 0,5 | 2/28d
(bis zu 12 Wochen) |
1/>28d¥
(mit RNA-Impfstoff) |
ab 4¥ Monate | Comirnaty™ 0,3 ml¥ (30 μg)
oder Spikevax™ 0,5 ml¥ (100 μg) |
*z.B. bei Immunsuppression, wenn erforderlich bei fehlendem Impfansprechen, ¥ off-label Anwendung
Literatur/hilfreiche Links:
Informationen des BM für Soziales und Gesundheit zur Corona-Schutzimpfung mit Statements des Nationalen Impfgremiums:
https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung/Corona-Schutzimpfung---Fachinformationen.html
BM für Soziales und Gesundheit–allgemein:
https://www.sozialministerium.at/public.html
Informationen der STIKO:
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Impfempfehlungen_node.html
Details zur Impfung bei Immunsuppression:
https://link.springer.com/article/10.1007/s00103-019-02905-1.
ACR Empfehlungen zur COVID19-Impfung bei Patient*innen unter Immunsuppression:
https://www.rheumatology.org/Portals/0/Files/COVID-19-Vaccine-Clinical-Guidance-Rheumatic-Diseases-Summary.pdf
Furer V, et al. Point of view on the vaccination against COVID-19 in patients with autoimmune inflammatory rheumatic diseases. RMD Open. 2021 Feb;7(1):e001594. doi: 10.1136/rmdopen-2021-001594.
Furer V, et al. 2019 update of EULAR recommendations for vaccination in adult patients with autoimmune inflammatory rheumatic diseases. Ann Rheum Dis 2020;79(1):39-52. doi: 10.1136/annrheumdis-2019-215882.
ÖGGG-Stellungnahmen zur SARS-CoV2-Impfung in der Schwangerschaft:
https://www.oeggg.at/leitlinien-stellungnahmen/covid-19-sars-cov-2/
DGGG–Statement zur SARS-CoV2-Impfung in der Schwangerschaft:
ÖGN/ÖGR-Stellungnahme zu COVID19-Impfung unter Rituximab
Die Österreichischen Gesellschaft für Nephrologie (ÖGN) und die Österreichischen Gesellschaft für Rheumatologie und Rehabilitation (ÖGR) haben eine Stellungnahme zur Corona (COVID-19) Schutzimpfung bei Patient*innen unter B-Zell-depletierender Therapie verfasst. Das gesamte Statement sowie weiterführende Links finden Sie nun hier zum Download.
ÖGN/ÖGR Stellungnahme - PDF
COVID-19-Pandemie: Die ÖGR beantwortet einige wichtige Fragen von Rheumapatient*innen Stand 02.04.2020
1) Sind Patient*innen mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen einem erhöhten Infektionsrisiko (COVID-19) ausgesetzt?
Aktuell verfügen wir nicht über zuverlässige Daten, um diese wichtige Frage mit letzter Sicherheit zu beantworten. Patient*Innen mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen, insbesondere bei Einnahme von Immunsuppressiva, werden entsprechend den aktuell vorliegenden Richtlinien des Österreichischen Bundesministeriums für Gesundheit seit 30.03.2020 als Risikopatient*Innen gesehen. Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Rheumatologen/Ihre behandelnde Rheumatologin.
2) Soll ich, als Rheumapatient*in, die Therapie unterbrechen?
Im Allgemeinen sollten Sie Ihre Therapie nicht ohne Rücksprache mit Ihrem behandelnden Rheumatologen/Ihrer behandelnden Rheumatologin unterbrechen oder reduzieren. Sollten Sie jedoch Bedenken haben, ist es sinnvoll, telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit Ihrem Rheumatologen/Ihrer Rheumatologin aufzunehmen, der/die Sie dann gezielt beraten kann.
- Soll ich meine Therapie mit Immunsuppressiva unterbrechen oder reduzieren?
Ihre Behandlung mit Biologika, JAK-Inhibitoren, Methotrexat oder anderen Immunsuppressiva haben zum Ziel, die Aktivität Ihrer Erkrankung möglichst niedrig zu halten. Durch das selbständige Aussetzen oder die Reduktion dieser Medikamente über längere Zeit erhöht sich das Risiko für eine Reaktivierung der Erkrankung. Eine hohe Krankheitsaktivität wiederum stellt einen Risikofaktor für Infektionen dar. Zwar erhöhen einige Immunsuppressiva selbst auch das Risiko für Infektionen, allerdings versucht Ihr Rheumatologe/Ihre Rheumatologin die richtige Balance zwischen der Beibehaltung einer niedrigen Krankheitsaktivität und dem Einsatz immunhemmender Medikamente zu finden. Reduzieren oder unterbrechen Sie ihre Therapie deshalb keinesfalls selbst und ohne Rücksprache mit Ihrem Rheumatologen/Ihrer Rheumatologin. Setzen Sie, die von den Behörden empfohlenen individuellen Schutzmaßnahmen (https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/) in der Praxis konsequent um. Sollten grippeähnliche Symptome wie Fieber oder Husten auftreten, sollte (wie bei allen Infektionen, unabhängig von COVID-19) die Therapie unterbrochen werden und Ihr Hausarzt/Ihre Hausärztin und/oder Rheumatologe/-in informiert werden. Eine Therapie mit Sulfasalazin oder Hydroxychloroquin kann unverändert fortgesetzt werden.
- Soll ich die Therapie mit Kortison unterbrechen?
Auch hier gilt die Devise, dass keine Therapie, welche Ihre Rheumaerkrankung betrifft, ohne Rücksprache mit Ihrem Rheumatologen/Ihrer Rheumatologin unterbrochen werden sollte. Die selbständige Unterbrechung oder die starke Reduktion der Kortisondosis stellt einen Risikofaktor für die Aktivierung Ihrer Erkrankung und für Kortisonentzugssymptome dar. Unter bestimmten Bedingungen kann die Reduktion von Kortison problemlos, jedoch unter ärztlicher Kontrolle erfolgen. Folgen Sie der Empfehlung Ihres Rheumatologen/Ihrer Rheumatologin!
3) Kann ich, wie üblich, Schmerzmittel einnehmen?
Von mehreren Medien sind Informationen verbreitet worden, dass einige nicht-steroidale Antirheumatika (NSAR, wie beispielsweise Ibuprofen) die Coronavirus-Infektion erleichtern würden. Die Europäische Arzneimittelagentur sagt, dass zurzeit keine schlüssigen Hinweise auf eine solche Wirkung bestehen. Aktuell werden die bestehenden Daten bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur ausgewertet und überwacht. Sollte bei Auftreten von Symptomen, wie Fieber oder Schmerzen, eine medikamentöse Behandlung erforderlich sein, können zurzeit alle zur Verfügung stehenden Medikamente berücksichtigt werden, einschließlich Paracetamol und NSARs. Jedes Arzneimittel kann dem Patienten Vor- und Nachteile bringen. Patient*Innen, welche seit längerem NSARs einnehmen (z.B. zur Behandlung von entzündlichen Wirbelsäulenerkrankungen), können ihre gegenwärtige Therapie weiterführen. Zurzeit gibt es noch keine konkreten Empfehlungen, diese Therapie zu unterbrechen.
4) Wenn ich Chloroquin oder Hydroxychloroquin einnehme –– kann ich davon ausgehen, dass ich vor einer COVID-19-Infektion geschützt bin?
Die Ergebnisse von Laborversuchen zeigen, dass einige Arzneimittel wie Chloroquin und Hydroxychloroquin, welche in der Behandlung von rheumatischen Krankheiten verwendet werden, eine hemmende Wirkung auf die Virus-Replikation haben könnten. Bei einigen Patient*Innen mit Coronavirus-Lungenentzündung wurden diese Medikamente daher angewendet, allerdings kann derzeit nicht gesagt werden, ob diese Medikamente tatsächlich eine positive Wirkung bei Covid-19 haben. Wenn Sie regelmäßig diese Arzneimittel zur Behandlung Ihrer rheumatischen Erkrankung einnehmen, dann sollten Sie diese Therapie fortsetzen, allerdings kann man sich auf keinen Fall vor der Infektion geschützt fühlen. Jeder Rheumapatient/jede Rheumapatientin muss, wie alle anderen Menschen, den Empfehlungen und Anordnungen der Behörden folgen und sich vor der Infektion bestmöglich schützen (Sicherheitsabstand zu anderen Menschen von 2 Metern, möglichst zu Hause bleiben). Auf den vor kurzem aufgetretenen Versorgungsengpass für Hydroxychloroquin haben wir als ÖGR reagiert und unverzüglich Verhandlungen mit den zuständigen Stellen aufgenommen. Es sind nun alle Bestrebungen darauf ausgerichtet, dass dieses Präparat vor allem denjenigen Patient*Innen vorbehalten sein soll, welche Hydroxychloroquin als Dauertherapie in den zugelassenen Indikationen (z.B. entzündliche rheumatische Erkrankungen) erhalten, um deren Therapie sicherzustellen. Bitte informieren Sie uns bei anhaltenden Problemen, dieses Medikament zu erhalten, damit wir weitere Schritte setzen können.
5) Wenn ich mit Tocilizumab behandelt werde, kann ich davon ausgehen, dass ich vor der COVID- 19-Infektion geschützt bin?
Es gelten hier dieselben Hinweise wie für Chloroquin und Hydroxychloroquin. Die Therapie mit Tocilizumab könnte bei einer Untergruppe von Patient*Innen mit Coronavirus-Lungenentzündung von Nutzen sein, um durch das eigene Immunsystem hervorgerufene Entzündungsreaktionen in den Lungen zu hemmen. Allerdings hat das Medikament keine direkte Wirkung gegen das Virus selbst. Wenn Sie mit diesem Medikament behandelt werden, sind Sie daher nicht vor einer COVID-19 Infektion geschützt und müssen den Empfehlungen und Anordnungen der Behörden gleich folgen, wie Menschen ohne diese Therapie. Patient*Innen, die mit Tocilizumab behandelt werden, können die Therapie weiterführen.
6) Kann ich mit einer immunsuppressiven Therapie, einem Biologikum oder einem JAK Inhibitor in Zeiten der COVID-19 Pandemie überhaupt beginnen?
Die Antwort auf diese Frage muss individuell geklärt werden. Sollte die Therapie zur Behandlung Ihrer Erkrankung notwendig sein, um Entzündungen und Schmerzen zu reduzieren und/oder Schäden an Gelenken oder Organen zu reduzieren, wird Ihnen Ihr Rheumatologe/Ihre Rheumatologin trotz der aktuellen COVID-19 Pandemie die Behandlung mit einem immunsuppressiven Medikament unter Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen empfehlen. Die Auswahl der geeignetsten Substanz wird im Einvernehmen zwischen Arzt/Ärztin und Patient/Patientin getroffen.
7) Ist es medizinisch sinnvoll von der Arbeit fernzubleiben, wenn ich in Behandlung mit immunsuppressiven Medikamenten bin?
Ob es medizinisch sinnvoll ist, dass Rheumapatient*innen vom Arbeitsplatz fernbleiben, damit sie noch besser vor einer Ansteckung geschützt sind, hängt von der Art der rheumatischen Erkrankung und vor allem davon ab, welche immunsuppressive Therapie sie erhalten. Diese Frage sollten Sie mit Ihrem betreuenden Rheumatologen/Ihrer betreuenden Rheumatologin besprechen. Darüber hinaus wurde vom Gesetzgeber ein besonderer Schutz von bestimmten Risikogruppen (dazu gehören Personen mit chronischen Erkrankungen des Immunsystems bzw. unter laufender Therapie mit immunsuppressiven Medikamenten) im Rahmen der aktuellen Covid 19 – Pandemie in Bezug auf deren berufliche Exposition angekündigt.
8) Wie muss ich mich unter bestehender immunsuppressiver Therapie verhalten, wenn ich Symptome wie Fieber, Husten oder Atembeschwerden habe?
Verhalten Sie sich bitte so, wie bei jedem anderen grippalen Infekt. Bleiben Sie zu Hause, trinken Sie viel, pausieren Sie die Immunsuppressiva vorübergehend bis zur vollständigen Rückbildung der Symptome und informieren Sie telefonisch Ihren Arzt/Ärztin.
9) Wie muss ich mich verhalten, wenn ich an COVID-19 erkrankt bin?
Bitte halten Sie sich an die vom Gesundheitsministerium vorgeschriebenen Vorgaben und wenden Sie sich umgehend an die entsprechenden Behörden. Die immunsuppressive Therapie muss mit Ausnahme von Sulfasalazin und Hydroxychloroquin für die Dauer der Infektion pausiert werden.
10) Muss ich besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen, wenn ich an Rheuma erkrankt bin?
Es gelten die gleichen Empfehlungen wie für die gesunde Bevölkerung, beachten Sie diese jedoch besonders genau. Sie zielen darauf ab, die Gesundheit aller Menschen aufrecht zu erhalten:
- Hände und Handgelenke mit Wasser und Seife mindestens 20 Sek. waschen
- Nicht an Mund, Nase und Augen fassen
- Niesen Sie in Ihre Armbeuge oder in ein Einwegtaschentuch
- Tragen Sie jedenfalls einen Mundnasenschutz, wenn Sie krank sind. Seit 01.04.2020 ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Einkaufen und optimalerweise auch im öffentlichen Bereich obligat.
- Halten Sie mindestens einen Meter Abstand von anderen Menschen.
- Vermeiden Sie Umarmungen und Händeschütteln.
- Vermeiden Sie Ansammlungen von Menschen und alle Gelegenheiten, bei denen sie mit vielen Menschen in Kontakt kommen, außer jenen, mit denen Sie zusammenwohnen
- Vermeiden Sie unnötige Reisen und bleiben Sie zu Hause, so viel Sie können. Gehen Sie nur bei tatsächlichem Bedarf aus dem Haus (Arbeit, Einkaufen, Apotheke)
- Befolgen Sie streng die vom Gesundheitsministerium erlassenen Hinweise.
Wenn Sie weitere Fragen haben, treten Sie in Kontakt mit Ihrem Vertrauensrheumatologen/Ihrer Vertrauensrheumatologin, ohne zum Krankenhaus zu fahren. Benutzen Sie das Telefon oder melden Sie sich per E-Mail.
Die Zusammenarbeit untereinander ist der Eckpfeiler, um dieser Krise gut zu entkommen.
Information für Patient*Innen mit primären oder sekundären Immundefekten
Die neuesten Empfehlungen für PatientInnen mit primären und sekundären Immundefekten im Zusammenhang mit der SARS-CoV 2 Pandemie können Sie jetzt hier nachlesen - PDF
Patienten die unter einem primären oder sekundären Immundefekt leiden werden zur Risikogruppe gezählt. Derzeit existieren keine ausreichenden Daten zum Krankheitsverlauf im Falle einer COVID-19 Infektion, es könnte bei diesen Patient*Innen jedoch zu einem prolongierten und fulminant verlaufenden Krankheitsgeschehen kommen.
Besonders wichtig ist daher die größtmögliche Minderung des Risikos einer Infektion!
Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen sind:
- Häufiges, gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife.
- Berührung des eigenen Gesichts mit ungewaschenen Händen vermeiden.
- Einhalten eines Mindestabstandes zu anderen Personen, 1-2 Meter.
Mögliche zusätzliche Maßnahmen sind:
- Verzicht auf die Teilnahme an Veranstaltungen mit vielen (>5) Menschen.
- Home-office-Arbeit falls möglich (in Absprache mit dem Arbeitgeber)
- Notwendige Einkäufe falls möglich an Gesunde abgeben.
- Verschieben von Routinebesuchen in medizinischen Ambulanzen und Ordinationen.
- Einschränken der Reisetätigkeit.
Was ist bei Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 Virus zu beachten:
- Sollte der Verdacht für eine Infektion mit SARS-CoV-2 Virus bestehen, sollen die von den Behörden empfohlenen Maßnahmen befolgt werden. (AGES,https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/).
- Informieren Sie Ihre behandelnden Ärzte über Ihren Immundefekt!
- Im Falle einer Infektion, nehmen Sie oder Ihre Ärzte Kontakt mit Ihrem behandelnden Arzt oder Zentrum für Immundefekte auf.
Für die Therapie mit Immunglobulin (Ig) (IVIG oder SCIg) gilt:
- Führen Sie die Therapie weiter wie bisher.
- Eine selbstständige Steigerung der Dosis ist nicht sinnvoll!
Weitere Informationen zu Immundefekten und COVID19 finden sie auf folgenden Seiten:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html
https://esid.org/News-Events/Joint-statement-on-the-current-epidemics-of-new-Coronavirus
Es handelt sich bei der COVID-19-Pandemie um ein sehr dynamisches Geschehen. Anweisungen der Behörden können sich stündlich ändern und können über die hier getätigten Empfehlungen hinaus gehen oder diese ersetzen!
EULAR COVID-19 database and Global Rheumatology Alliance
**New Focus** for COVID-19 Global Rheumatology Alliance on patients who develop COVID-19 AFTER VACCINATION
Visit the on-line physician registry portal or their website!
Die COVID-19 Krise ist eine globale Pandemie.
Während vorbestehende Lungenerkrankungen und kardiovaskuläre Erkrankungen mit einem ungünstigen Verlauf der Erkrankung assoziiert zu sein scheinen, ist bisher nicht bekannt, ob eine rheumatologische Vorerkrankung ein Risikofaktor für eine erhöhte Morbidität bzw. Mortalität ist. Tatsächlich werden im Moment Studien zur Behandlung schwerer Verläufe der COVID Pneumonie mit Medikamenten durchgeführt, welche normalerweise für die Behandlung von entzündlich rheumatischen Erkrankungen angewendet werden.
Daher ist es umso wichtiger, weltweit mehr Erfahrungen darüber zu sammeln, wie der Verlauf der SARS-CoV-2 bei Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen ist.
Ein US-amerikanisches Kernteam aus RheumatologInnen haben im März die Global Rheumatology Alliance (GRA) mit internationaler Datenbank gegründet. In Zusammenarbeit mit GRA haben Vertreter der EULAR ein Register für alle Mitgliedsländer der EULAR initiiert.
In den letzten Wochen haben wir die regulatorischen Details der Dateneingabe von österreichischen PatientInnen mit COVID-19 geklärt. Die ÖGR unterstützt beide Initiativen und hat ein data processing agreement mit der EULAR abgeschlossen.
Die Ethikkommission und die Datenschutzbehörde der Medizinische Universität Wien hat das Projekt begutachtet und mit einem positiven Votum (EK-Nr: 1381/2020) beschieden.
Projektplan - PDF
PatientInneninformation und Einwilligungserklärung (ICF) - PDF
Wir bitten Sie somit jeden Fall von COVID unter Ihren RheumapatientInnen an das EULAR Register (https://www.eular.org/eular_covid19_database.cfm) zu melden. Auf dieser Seite finden Sie auch weitere Informationen zu der EULAR Initiative, der Steering Group und regelmäßige Berichte.
Schrittweise Anleitung zum Melden von PatientInnen:
- 1. Schreiben Sie an Ihre jeweils zuständige Ethikkommission eine kurze Stellungnahme, dass es ein bestehendes Votum zu der EULAR COVID19 Datenbank der MUW gibt und Ihr Krankenhaus daran teilnehmen möchte. Sehen Sie hier (Link: http://www.ethikkommissionen.at/) eine Liste österreichischer Ethikkommissionen um die passende für sie zu finden. In den meisten Fällen wird sich Ihre zuständige Ethikkommission dem Votum anschließen. Bei weiteren Rückfragen seitens Ihrer Ethikkommission können Sie gerne mit Dr. Paul Studenic (email) oder PD Dr. Helga Lechner-Radner Kontakt aufnehmen.
- 2. Nutzen Sie https://www.eular.org/eular_covid19_database.cfm um einen Überblick über die gewünschten Informationen der EULAR COVID-19 Database zu erhalten. Auf dieser Seite können Sie in weiterer Folge die Informationen zu Ihren PatientInnen in der Datenbank eingeben (ca 10 Minuten). Sie sollten allerdings vor Eingabe der Daten das oben angeführte ICF von PatientInnen unterzeichnen lassen und dieses aufbewahren.
Der jeweilige Reporter kann seine eigenen eingegebenen Daten bei der EULAR abfragen lassen, das jeweilige Institut, die Daten des Instituts und die ÖGR auf Österreichebene. Es werden keine Daten verlangt, welche Ihren Patienten / Ihre Patientin identifizieren würde!
Sollten Sie als Rheumatologe*in oder HCP direkt an der Betreuung von Patient*innen mit RMDs beteiligt sein, bitten wir um 10 min Ihrer Zeit um uns in Zukunft besser auf etwaige weitere Covid-19 Wellen vorbereiten zu können.
Den Link zur Umfrage finden Sie hier.
Diese Seite wird regelmäßig upgedated. Neueste Infos erfahren Sie auch über https://rheum-covid.org/about/ und unsere Facebook, Twitter und Instagram Accounts.
Die ÖGR unterstützt die EULAR COVID-19 Datenbank und die „COVID-19 Global Rheumatology Alliance“ Initiative zur weltweiten Sammlung von Daten von RheumapatientInnen mit SARS-CoV-2 Infektion.
Machen wir gemeinsam einen Unterschied!
NEWS: The Patient Experience Survey of the Global Rheumatology Alliance has closed. Concluding summeries can be found on their website.
Webinare zum Thema "Der Rheumapatient und Covid-19" mit Univ. Prof. Dr. Stefan Winkler
ACHTUNG!
Verpassen Sie nicht den nächsten Teil der Fortbildungsserie "„Der Rheumapatient und COVID-19 … Immunsuppression....was wissen wir? – Update“
Referent: Univ.-Prof. Dr. Stefan Winkler
Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie | Medizinische Universität Wien
Datum: Montag, 19.10.2020 von 18:00 bis 19:30 Uhr
Eine Vorabanmeldung ist erforderlich und kann hier durchgeführt werden.
Aus aktuellem Anlass stehen Ihnen jetzt alle Forbildungsveranstaltungen der Webinar-Serie "Der Rheumapatient und Covid-19" als Video-Stream zur Verfügung!
Jetzt hier "nach"sehen!
Referent: Univ.-Prof. Dr. Stefan Winkler
Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie
Medizinische Universität Wien